Die Landeshauptstadt unterstützt die Herstellung und Modernisierung von Räumen für die Kultur- und Kreativwirtschaft auch in diesem Jahr wieder mit insgesamt 100.000 Euro.
Antragsfähig sind Einzelunternehmen sowie Klein- und Kleinstunternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Gefördert werden
- Investive Maßnahmen in die Raumausrüstung
- Instandsetzungs- & Modernisierungsmaßnahmen
- Maßnahmen, um Energie zu sparen
Eine Jury mit Beteiligung von „Wir gestalten Dresden“ bewertet die Förderanträge auf der Grundlage der Bewertungsmatrix. Der Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung beschließt über die Vergabe der Zuwendungen. Der Versand der Bescheide findet voraussichtlich im August 2023 statt. Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, haben Sie acht Monate für die Umsetzung der Maßnahme Zeit.
Antragsfrist ist der 27. Juni 2023 (Posteingangsdatum!).
Achtung: Sämtliche Unterlagen sind per Computer auszufüllen und auszudrucken. Für eine fristgerechte Einreichung ist das Datum des Posteingangs entscheidend.
Alle Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie unter www.dresden.de/kreativraum
Bei weiteren Fragen zur Fördermaßnahme und auch für eine Terminvereinbarung bitte an Annika D. Schröter wenden.
Foto: Landeshauptstadt Dresden