Bomben treffen Zivilisten

 

Bomben treffen Zivilisten – so lautet der Titel des Plakats, das der Dresdner Grafiker Bernd Hanke mit dem Datum des 24.02.2022 signiert hat. Zwei Monate wütet der Krieg in der Ukraine jetzt schon.

Hanke, der auch das Logo des Künstlerbundes Dresden entworfen hat, ist mit diesem und einem weiteren bereits von ihm bekannten Plakat jetzt in Japan zu sehen. Für letzteres, „Der dritte Weltkrieg hat keinen Namen“, hat er nur die vorher schwarzen Streifen farblich an die Nationalfarben der Ukraine angepasst. Er sagt: „Ich bin selbst erschrocken, dass dieses Thema wieder aktuell ist.“

Das Ogaki Poster Museum beherbergt mehr als 10.000 internationale Plakate und hat Hanke und weltweit weitere Plakatkünstler:innen um einen Beitrag gebeten.

 

Coronahilfen | Rückforderungen SAB

Mittlerweile haben einige Künstler:innen Post von der SAB bekommen, in dem eine Rückzahlungsforderung von Corona-Hilfen angekündigt wird. Zwar zu befürchten, aber halt auch zum Fürchten.

Wir werden Euch dabei helfen, dass, wenn irgend möglich, keine Rückzahlungen notwendig sind. Um einen schnellen Überblick zu bekommen, gebt uns bitte eine kurze Rückmeldung, ob ihr betroffen seid. Idealerweise skizziert uns darüber hinaus kurz euren Fall:

  • Welche Hilfen habt ihr beantragt?
  • Vor welchem Hintergrund habt ihr die Hilfen beantragt?
  • Um welche Summen geht es?

All eure Angaben werden vertraulich behandelt. Persönliche Daten werden ohne euer Einverständnis nicht an Dritte weitergereicht oder gar veröffentlicht.

 

WILLKOMMEN! Neue Besen – Alte Hasen

Was verbindet die noch recht frisch diplomierte Malerin Anna Ditscherlein, die gerade in Paris lebt und arbeitet, mit Annette Nickel (Titelbild: Rettung 2, 2022), die in Dresden täglich fotografisch festhält, was sie entdeckt?

Was hat die Bulgarin Maria Chepisheva, die an der HfBK Dresden Malerei studiert, mit der HfBK-Absolventin Mama Innete gemeinsam – außer den Medien Malerei und Zeichnung?

Und inwiefern fühlt sich Helene Heyder, die sich ebenfalls zwischen Malerei und Grafik bewegt, zu der Keramikerin Ute Naue-Müller hingezogen?

Unter dem Titel „WILLKOMMEN! Neue Besen – Alte Hasen“ treten die Arbeiten neuer Mitglieder des Künstlerbundes Dresden in Dialog mit denen von Bestandsmitgliedern. Es begegnen sich unterschiedliche Medien und Formen. Und am Schönsten: Es begegnen sich Menschen, die jetzt neugierig geworden sind und in die Geschäftsstelle des Künstlerbundes Dresden kommen.

Einige sind schon zur Vernissage am 28. April dabei gewesen. Schön war das!

Auf viele weitere Gäste freuen sich auch in den nächsten Tagen die Tandem-Paare:

Anna Ditscherlein & Annette Nickel
Maria Chepisheva & Mame Innete
Helene Heyder & Ute Naue-Müller

www.annaditscherlein.com

www.anic.de

www.mariachepisheva.com

www.mameinnete.com

www.heleneheyder.wordpress.com

www.ute-naue-mueller.de

Die Ausstellung endet am 30.06.2022.

Die neue „Leitlinie Ausstellungsvergütung“ ist verfügbar

Der Bundesverband Bildende Künstlerinnen und Künstler hat  eine Aktualisierung der Leitlinie Ausstellungsvergütung erarbeitet. Diese ist seit Anfang Februar 2021 verfügbar. Sie bietet für Künstler*innen eine Verhandlungsgrundlage und weist Veranstalter*innen und Institutionen den Weg zur angemessenen Vergütung der Leistungen von Künstler*innen im Zusammenhang mit Ausstellungen. Sie definiert Anwendungsbereich und Kriterien und bietet Musterberechnungen und einen Mustervertrag.

Bildende Künstler*innen sind überdurchschnittlich qualifiziert. Im Schnitt absolvieren etwa 80 Prozent ein Studium an einer Kunstakademie oder Fachhochschule. Im Jahr 2019 lag das Jahreseinkommen bei 60 % der Bildenden Künstler*innen unter 5.000 Euro und weitere 35% verdienten immer noch weniger als 20.000 Euro. Das ist zu wenig. Un- und unterbezahlte künstlerische Leistungen sollten der Vergangenheit angehören!

Die Folgen der Corona-Pandemie haben noch deutlicher gemacht, wie dramatisch es um die Einkommenssituation Bildender Künstler*innen bestellt ist: Künstlerische Einkommen müssen Teil des Kunstbetriebes werden und nachhaltig gesichert werden. Eigentlich schon seit vielen Jahren, aber spätestens jetzt muss kontinuierlich und gemeinsam auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Kommunen – die angemessene Vergütung künstlerischer Leistungen thematisiert werden und beispielsweise eine Bindung von Fördermittelvergaben an eine leistungsgerechte Bezahlung folgerichtig.

Die Leitlinie Ausstellungsvergütung gibt es sowohl in gedruckter Fassung als auch hier zum Download. Eine gedruckte Version wird allem BBK-Mitgliedern automatisch zugesandt. (tr)

Zu arm für die Grundrente

„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative. Mit der nun bekannt gewordenen zweiten Bedingung für den Bezug von Grundrente wird vielen von ihnen genau dieser Respekt jedoch versagt werden.

Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung muss in diesen Zeiten auch noch ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens erwirtschaftet werden. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster.

Das bundesweite Durchschnittseinkommen lag 2018 bei 37.873 €. Bildhauer*innen in der Künstlersozialkasse hatten im gesamten Jahr 2018 durchschnittlich ein künstlerisches Einkommen von 11.668 €, Maler*innen von 12.253 €; Konzeptkünstler*innen von 9.389 € und  Performancekünstler*innen von 9.207 € erwirtschaftet.

Sehr viele werden absehbar nicht das Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens (12.624 €) erreichen, selbst wenn sie 35 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben!
Künstlerisches Einkommen unterliegt großen Schwankungen. Viele Künstler*innen mit klassischen Erwerbsbiografien werden aus objektiven Gründen diese beiden Hürden nicht gleichzeitig nehmen können – diese Bedingungen widersprechen schlicht der gelebten künstlerischen Realität und schließen daher viele Kreative von der Grundrente aus.

Die Bundesregierung will entsprechend ihrer Begründung mit der Mindestgrenze diejenigen von der Grundrente ausschließen, deren Einkommen „lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens“ hat; sie nennt Minijobber als Beispiel. Viele Künstlerinnen und Künstler waren aber 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden.

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler fordert daher die Bundesregierung, die Abgeordneten des Bundestags und den Bundesrat auf, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.

Auch für Kreative gilt: „Arbeit muss sich lohnen – auch in der Rente.”

(Aus der Pressemitteilung des BBKs vom 29.01.2020)


Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.

 

Gesprächsrunden für Bildende Künstler:innen

Projekte im Ausland, Erfahrungsaustausch zu Galerievertretungen und sicher auch: Probleme infolge der Pandemie?

Es gibt Unmengen an Themen, über die sich Künstler:innen gern mal austauschen möchten. Die ersten Termine dieser lockeren Gesprächsrunde in unserem Seminarraum fanden 2020 statt.

Wir freuen uns über weitere Runden. Falls ihr einen Vorschlag für ein Thema und einen Termin habt, meldet euch gern in der Geschäftsstelle.

Beratung zur Sächsischen Werkdatenbank

Kunstschaffende, die in Sachsen ihr Werkverzeichnis anlegen möchten, haben die Möglichkeit, dies in der Sächsischen Werkdatenbank zu tun. Wie man sich dort anmeldet und Daten einpflegt oder auch welche Möglichkeiten der Unterstützung es bei Sichtung, Katalogisierung und fotografischer Erfassung gibt, erklärt unsere Kollegin Susanne Magister. Eine Voranmeldung zwecks Terminvergabe ist erforderlich.

Die nächsten Termine findet vorbehaltlich einer Lockerung der Corona-Regeln am 4.1. 2022 statt, der darauffolgende am 1.2.2022 Die Zeit ist jeweils von 9:30 – 11:30 Uhr.

Bitte melden Sie sich zwecks Vereinbarung einer konkreten Zeitfensters beim Künstlerbund oder bei susannemagister@icloud.com.

Datenschutz und Homepage

Die neue Datenschutzgrundverordnung stellt auch den Künstlerbund Dresden vor einige Herausforderungen. Als Mitglied des KBD haben Sie bereits eine E-Mail oder Post erhalten, in der Sie uns die Einwilligung erteilt haben, Ihre Daten zur Weiterleitung von Information an Sie zu nutzen sowie zur Veröffentlichung einiger Daten auf unserer Homepage.

Vor diesem Hintergrund können wir unsere Mitglieder leider nicht mehr ohne weiteres auf unserer Homepage nennen, ohne diese neue EU-Datenschutzrichtlinie zu verletzen.

Wir arbeiten daran, dass wir alle unsere Mitglieder hier wieder präsentieren können. Voraussetzung hierfür ist die jeweilige Einverständniserklärung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Aktualisierungen ein wenig dauern können.

Sollten Sie keine Email erhalten haben oder Informationen des Künstlerbundes Dresden beziehen, melden Sie sich gerne bei uns.