Zu arm für die Grundrente

„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative. Mit der nun bekannt gewordenen zweiten Bedingung für den Bezug von Grundrente wird vielen von ihnen genau dieser Respekt jedoch versagt werden.

Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung muss in diesen Zeiten auch noch ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens erwirtschaftet werden. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster.

Das bundesweite Durchschnittseinkommen lag 2018 bei 37.873 €. Bildhauer*innen in der Künstlersozialkasse hatten im gesamten Jahr 2018 durchschnittlich ein künstlerisches Einkommen von 11.668 €, Maler*innen von 12.253 €; Konzeptkünstler*innen von 9.389 € und  Performancekünstler*innen von 9.207 € erwirtschaftet.

Sehr viele werden absehbar nicht das Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens (12.624 €) erreichen, selbst wenn sie 35 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben!
Künstlerisches Einkommen unterliegt großen Schwankungen. Viele Künstler*innen mit klassischen Erwerbsbiografien werden aus objektiven Gründen diese beiden Hürden nicht gleichzeitig nehmen können – diese Bedingungen widersprechen schlicht der gelebten künstlerischen Realität und schließen daher viele Kreative von der Grundrente aus.

Die Bundesregierung will entsprechend ihrer Begründung mit der Mindestgrenze diejenigen von der Grundrente ausschließen, deren Einkommen „lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens“ hat; sie nennt Minijobber als Beispiel. Viele Künstlerinnen und Künstler waren aber 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden.

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler fordert daher die Bundesregierung, die Abgeordneten des Bundestags und den Bundesrat auf, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.

Auch für Kreative gilt: „Arbeit muss sich lohnen – auch in der Rente.”

(Aus der Pressemitteilung des BBKs vom 29.01.2020)


Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.

 

Gesprächsrunden für Bildende Künstler:innen

Projekte im Ausland, Erfahrungsaustausch zu Galerievertretungen und sicher auch: Probleme infolge der Pandemie?

Es gibt Unmengen an Themen, über die sich Künstler:innen gern mal austauschen möchten. Die ersten Termine dieser lockeren Gesprächsrunde in unserem Seminarraum fanden 2020 statt.

Wir freuen uns über weitere Runden. Falls ihr einen Vorschlag für ein Thema und einen Termin habt, meldet euch gern in der Geschäftsstelle.

Beratung zur Sächsischen Werkdatenbank

Kunstschaffende, die in Sachsen ihr Werkverzeichnis anlegen möchten, haben die Möglichkeit, dies in der Sächsischen Werkdatenbank zu tun. Wie man sich dort anmeldet und Daten einpflegt oder auch welche Möglichkeiten der Unterstützung es bei Sichtung, Katalogisierung und fotografischer Erfassung gibt, erklärt unsere Kollegin Susanne Magister. Eine Voranmeldung zwecks Terminvergabe ist erforderlich.

Die nächsten Termine findet vorbehaltlich einer Lockerung der Corona-Regeln am 4.1. 2022 statt, der darauffolgende am 1.2.2022 Die Zeit ist jeweils von 9:30 – 11:30 Uhr.

Bitte melden Sie sich zwecks Vereinbarung einer konkreten Zeitfensters beim Künstlerbund oder bei susannemagister@icloud.com.

Datenschutz und Homepage

Die neue Datenschutzgrundverordnung stellt auch den Künstlerbund Dresden vor einige Herausforderungen. Als Mitglied des KBD haben Sie bereits eine E-Mail oder Post erhalten, in der Sie uns die Einwilligung erteilt haben, Ihre Daten zur Weiterleitung von Information an Sie zu nutzen sowie zur Veröffentlichung einiger Daten auf unserer Homepage.

Vor diesem Hintergrund können wir unsere Mitglieder leider nicht mehr ohne weiteres auf unserer Homepage nennen, ohne diese neue EU-Datenschutzrichtlinie zu verletzen.

Wir arbeiten daran, dass wir alle unsere Mitglieder hier wieder präsentieren können. Voraussetzung hierfür ist die jeweilige Einverständniserklärung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Aktualisierungen ein wenig dauern können.

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