Wir – der Künstlerbund Dresden – freuen uns, dass die Anstrengungen unserer Arbeitsgruppe für mehr Chancen und Möglichkeiten erziehender Künstler*innen bereits Früchte getragen und in der Folge erstmals aufgeführt wird, ob die Stipendien für Künstler*innen mit Kindern geeignet sind.
Die Arbeitsgruppe arbeitet aktuell daran, dass es in Zukunft möglich werden kann, dass Stipendiat*innen mit Kindern für die Dauer ihres Arbeitsaufenthaltes eine Art Betreuungszuschuss bekommen.
Wer sich vor der Bewerbung (verlängerter Bewerbungsschluss 21.1. – Angaben ohne Gewähr) genauer informieren möchte, dem seien die Berichte ehemaliger Stipendiat*innen empfohlen.
Die einzelnen Stipendienausschreibungen:
Bangalore
Breslau
Coventry
Hamburg
Skoevde
Straßburg
Rotterdam
Hier der Text der Landeshauptstadt:
“Ausschreibung für Reisestipendien für Bildende Künstler*innen
Seit vielen Jahren besteht zwischen der Landeshauptstadt Dresden und ihren Partnerstädten ein reger Künstleraustausch. Zahlreiche Begegnungen und ein umfangreicher künstlerischer Erfahrungsaustausch konnten realisiert werden. Dresdner Stipendiat*innen finden mit diesen Stipendien nicht nur die Möglichkeit, andere Orte, sondern auch neue künstlerische Techniken und andere Künstler*innen kennenzulernen. Die Entfernung vom Alltag zu Hause bietet die Möglichkeit eines Monats ausschließlicher Konzentration auf die künstlerische Arbeit. Den Gästen aus den Partnerstädten ermöglicht die Grafikwerkstatt Dresden und das „C. Rockefeller Center“ professionelles Arbeiten, verbunden mit einer intensiven persönlichen Betreuung.
Für 2021 kann das Amt für Kultur und Denkmalschutz sieben Stipendien, davon zwei neue Programme anbieten: Bangalore/Indien und Coventry/GB. Zudem wird der Grafikaustausch mit Schweden ab 2021 mit der Skaraborgs Konstgrafiska Verkstad in Skövde realisiert. Die Programme mit Salzburg und Thessaloniki können auf Grund der aktuellen Lage für 2021 nicht ausgeschrieben werden, sind aber für 2022 wieder im Programm.
Ob die Reisestipendien tatsächlich realisiert werden können, richtet sich nach den jeweils aktuellen Reisebestimmungen in Bezug auf die Covid-19-Pandemie vor Reisebeginn der Stipendien.”