Herrenberg-Urteil: Übergangsregelung bis Ende 2026

Anlässlich des sogenannten Herrenberg-Urteils hat der Deutsche Bundestag jetzt eine Übergangsregelung beschlossen, die bis Ende 2026  gelten wird.

Diese Übergangsregelung sieht vor, dass Auftraggeber und Auftragnehmer bei Vertragsschluss untereinander schriftlich vereinbaren, dass von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen wird.

Demnach besteht eine Sozialversicherungspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung erst ab dem 1. Januar 2027, wenn im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren festgestellt wird, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

Diese Regelung war erforderlich, da nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022 sich die Sozialversicherungsträger (GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) in einem Gemeinsamen Besprechungsergebnis vom 04.05.2023 auf die „Versicherungsrechtliche Beurteilung von Lehrern und Dozenten“ verständigt haben. Das Besprechungsergebnis ist seit dem 01.07.2023 Grundlage für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung. Dies führt aktuell zu einer großen Verunsicherung in der kulturellen Bildung sowie der Weiterbildung.

Es bestand die Gefahr, dass aufgrund von Rechtsunsicherheit Angebote kultureller Bildung drastisch zurückgefahren werden. Auch drohten sowohl öffentlichen als auch privaten Einrichtungen der kulturellen Bildung ggfs. hohe Nachzahlungen, die existenzbedrohend sein können.

Einige privatwirtschaftliche Anbieter haben bereits ihr Angebot eingeschränkt. Betroffen sind aus dem Bereich der kulturellen Bildung u.a. Volkshochschulen, Jugendkunstschulen, Musikschulen, Ballettstudios, Weiterbildungsanbieter und andere mehr – unabhängig von ihrer Rechtsform bzw. öffentlichen Förderung.

Weitere Informationen vom Bundesverband Freier Musikschulen

Weitere Informationen beim Verband der Gründer und Selbstständigen

 

Ein Meilenstein im Kampf um faire Honorare

Seit 1. Juli gilt die Verpflichtung zu einer garantierten Mindestvergütung für künstlerische Leistungen bei Projekten, die mehrheitlich mit Mittel des Bundesressorts für Kultur und Medien gefördert sind.

Diese wichtige Änderung sorgt nicht nur für bessere Verdienstmöglichkeiten für Bildende Künstler:innen, sondern ist zudem von zentraler Bedeutung für die Bestrebungen Honorarregeln für alle mit öffentlichen Mitteln finanzierten Projekte und Institutionen zu erreichen – auf bundes- und regionaler Ebene.

Die  jetzt in Kraft tretenden Honoraruntergrenzen richten sich nach den bundesweiten Empfehlungen der Berufs- und Fachverbände. Für den Bereich der Bildenden Kunst ist der „Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ des BBK Bundesverbandes die fundierte Grundlage.

Das ist ein echter Meilenstein im Kampf um faire Honorare und zeigt, dass sich das Engagement in einem BBK Verband lohnt. Bleiben wir gemeinsam dran unsere gemeinsame Forderung immer breiter zu streuen und durchzusetzen:

pay the artist! – künstlerische Arbeit adäquat vergüten!

Hier findet ihr den Leitfaden Honorare des BBK Bundesverbandes.

Kunst ist Arbeit – pay the artist!

Ein neuer Meilenstein ist gesetzt:  KulturstaatsministerinClaudia Roth hat  angekündigt, ab 2024 Honoraruntergrenzen für die Vergütung künstlerischer Leistungen auf Bundesebene einzuführen. 

Bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrats am 21. September 2023  hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth MdB angekündigt, dass die vom Bund geförderten  Kultureinrichtungen ab dem kommenden Jahr für Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler mindestens Honorare in Höhe einer Honoraruntergrenze zahlen müssen.

Der Geschäftsführer des Deutschen KulturratesOlaf Zimmermann, sagte dazu: „Das ist ein sehr wichtiges Signal, denn bislang liegt ihr Durchschnittseinkommen unter 20.000 Euro brutto im Jahr. Die Zeiten, in der die schwierige wirtschaftlichen Lage der selbstständigen Kulturschaffenden nur bedauert wurde, geht glücklicherweise zu Ende. Jetzt werden tatsächlich Verbesserungen auf den Weg gebracht. Die Basishonorare oder Honoraruntergrenzen für freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler sind ein besonders wichtiger Baustein zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern.“

Auch  der BBK Bundesverband begrüßt die Ankündigung, denn damit nähert sich die Bundesregierung einem wichtigen kulturpolitischen Ziel der Koalitionsvereinbarung weiter an. Mit der zügigen Umsetzung der Ankündigung kann der Bund eine Vorbildrolle einnehmen. Dies
unterstützt auch die Länder dabei, die sog. Honorarmatrix der
Kulturministerkonferenz mit Leben zu füllen.

Für den Bereich der Bildenden Kunst bietet der „Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ eine fundierte Grundlage.  Er wird von den großen Künstler:innenverbänden BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK getragen und findet schon jetzt zunehmend Anwendung in der Praxis.

Dagmar Schmidt und Marcel Noack, BBK-Bundesvorsitzende: „Kunst ist Arbeit, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil anlässlich des KSK-Jubiläums richtig sagte. Die Ankündigung von Claudia Roth ist ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der vielfach prekären Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Denn bessere Einkommen machen resilienter gegen Krisen und sichern ab gegen Altersarmut.

(BBK/Deutscher Kulturrat)