Satzung

§ 1 Name und Sitz

1. Der Verein führt den Namen „Künstlerbund Dresden e.V.“.

2. Sitz und Gerichtsstand des Künstlerbundes Dresden e.V. sind in Dresden.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4. Der Künstlerbund Dresden e.V. ist Mitglied im Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. und als solcher im Bundesverband der Bildenden Künstlerinnen und Künstler e. V.

§ 2 Ziele und Zweck

1. Der Künstlerbund Dresden e.V. ist ein Zusammenschluss von Künstler*innen, die auf dem Gebiet der Bildenden Kunst tätig sind

2. Er ist unabhängig von politischen Parteien und anderen Vereinigungen.

3. Er wirkt für die Wahrung einer subjektiven Identität und Freiheit künstlerischen Schaffens. Die Beziehungen zu den kulturellen Traditionen und zur Landschaft der Region sind dabei ebenso bedeutsam wie die Integration in internationale Kunsttendenzen.

4. Um die Grundlagen und Bedingungen freier künstlerischer Tätigkeit zu sichern, vertritt der Künstlerbund Dresden e.V. die Interessen und die sozialen Belange seiner Mitglieder gegenüber Organen und Einrichtungen des Staates, des Landes, der Kommunen sowie gegenüber privatwirtschaftlich tätigen und anderen juristischen und natürlichen Gruppen und Personen. Dabei wird das Mitspracherecht bei der Ausarbeitung von Entscheidungen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen, die die Gebiete der Bildenden Künste betreffen, angestrebt.

5. Der Künstlerbund Dresden e.V. organisiert die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Vereinigungen im In- und Ausland. Er arbeitet mit in- und ausländischen Partnern bei der Realisierung öffentlicher Kunstereignisse, Ausstellungen, Aktionen, Publikationen und der Kunst im öffentlichen Raum zusammen.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied im Künstlerbund Dresden e.V. können im Sinne von § 2 Abs.1 werden, die:

– die Satzung anerkennen
– eine schriftliche Beitrittserklärung abgeben
– den Aufnahmebedingungen entsprechen

2. Darüber hinaus können fördernde Mitglieder, Gastmitglieder und Ehrenmitglieder aufgenommen werden.

3. Die Aufnahmebedingungen für Mitglieder i.S.v. Abs. 1 und 2 werden in der Geschäftsordnung des Vorstandes konkretisiert. Der Vorstand oder eine Gruppe aus dem Vorstand beschließt über die Aufnahme von Mitgliedern.

4. Die Mitgliedschaft ist unabhängig von Nationalität und Wohnsitz.

5. Die Mitglieder des Künstlerbundes Dresden können je nach Angebot unter anderem folgende Möglichkeiten in Anspruch nehmen:

– Information, Kommunikation, Weiterbildung
– Teilnahme an künstlerischen Projekten, Ausstellungen und Aktionen
– Nutzung von Einrichtungen des Landesverbandes Bildende Kunst Sachsen e.V. und des Künstlerbundes Dresden e.V. nach vorheriger Absprache
– Informationen und Beratung
– Unterstützung bei der Durchsetzung berufsspezifischer Interessen nach Absprache

6. Die Mitglieder haben folgende Pflichten:

– Der Jahresbeitrag ist bis zum 31.03 des laufenden Jahres zu entrichten, es sei denn, der Beitrag wird monatlich per Dauerauftrag überwiesen. Andere Ausnahmen können nur nach Absprache mit der Geschäftsführung gewährt werden.
– Mitwirkung an der Arbeit des Künstlerbundes Dresden e.V. und des Landesverbandes Bildende Kunst Sachsen e.V. entsprechend ihren Möglichkeiten.
– Das Ansehen des Vereins nicht zu schädigen.

7. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, Tod. Der Austritt ist zum 30. Juni und zum 31. Dezember eines Jahres möglich. Die Austrittserklärung muss 3 Monate vorher schriftlich in der Geschäftsstelle vorliegen.

8. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen

– wenn der Beitrag nach schriftlicher Mahnung nicht entrichtet wird.
– bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Festlegungen der Satzung.

9. Der Ausschluss darf erst erfolgen, nachdem dem Mitglied die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wurde.

§ 4 Organisation – Organe

1. Das höchste Organ des Künstlerbundes Dresden e.V. ist die Mitgliederversammlung. Sie ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder es schriftlich verlangen.

2. Auf der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied Rede- und Stimmrecht.

3. Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mit einer Frist von 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnungspunkte schriftlich einzuberufen.

4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Darauf muss bei der Einladung hingewiesen werden. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimme. Für einen Beschluss zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen notwendig.

5. Die Mitgliederversammlung wählt einen Versammlungsleiter.

6. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

7. Der Vorstand besteht aus drei Vorsitzenden und mindestens acht, maximal zwölf weiteren Mitgliedern.

8. Die Vertretungsmacht des Vorstandes i.S.v. § 26 Abs. 2 BGB liegt bei den drei Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

9. Die drei Vorsitzenden werden vom Vorstand gewählt. Der Vorstand kann für eine befristete Zeit einen Sprecher bestimmen.

10. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Falle bis zu einer Neuwahl im Amt. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft im Künstlerbund Dresden e.V. endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.

11. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus, kann der Vorstand eine Ergänzungswahl vornehmen, die der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung bedarf.

12. Der Vorstand organisiert seine Arbeit nach einer Geschäftsordnung.

13. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.

14. Der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin wird vom Vorstand berufen. Der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin ist dem Vorstand rechenschaftspflichtig.

15. Alle bedeutenden Entscheidungen und Aufgaben werden durch kontinuierlich erscheinende Publikationen für die Mitglieder kurzfristig transparent gemacht.

16. Die Revisionskommission wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende wählt die Revisionskommission aus ihren Reihen.

17. Zur Schlichtung von Streitfällen wird durch den Vorstand ein Schiedsgericht berufen.

§ 5 Beitrag

1. Die Mitglieder entrichten den von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitrag. Der Beitrag, den der Künstlerbund Dresden e.V. über den Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V. an den Bundesverband der Bildenden Künstlerinnen und Künstler e.V. abführt, ergibt sich aus einem für alle in den Mitgliedsverbänden organisierten Einzelmitglieder im Bundesverband der Bildenden Künstlerinnen und Künstler e.V. Die Einzelheiten werden durch die Beitragsordnung geregelt.

§ 6 Auflösung

1. Die Auflösung des Künstlerbundes Dresden e.V. bedarf der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung mit 2/3 der abgegebenen Stimmen.

2. Verbleibt bei der Auflösung des Künstlerbundes Dresden e.V. nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten noch ein Restvermögen, ist es in Absprache mit dem Finanzamt für gemeinnützige Zwecke auf den Gebieten der Bildenden Künste zu verwenden.

§ 7 Haftung

1. Der Künstlerbund Dresden e.V. haftet mit seinem Vermögen. Die Mitglieder haften nicht mit ihrem persönlichen Eigentum.

2. Für Schäden, die Dritten durch das Handeln des Vorstandes oder einzelner Mitglieder in Ausübung der Tätigkeit des Künstlerbundes Dresden e.V. entstehen, haftet dieser nach den Vorschriften des Zivilrechtes.

§ 8 Schlussbestimmungen

1. Diese Satzung wurde mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.2.1992 in Dresden angenommen und von ihr in geänderter Form am 28.5.1995, am 22.4.2005 und am 2.6.2018 bestätigt.