OPEN CALL – OSTRALE Biennale 2027
Zum 16. Mal veranstaltet die OSTRALE ihre internationale Ausstellung zeitgenössischer Kunst, die OSTRALE Biennale. Die O27 findet vom 4. Juni bis zum 3. Oktober 2027 an verschiedenen Standorten in Dresden sowie im öffentlichen Raum statt. Künstler:innen unabhängig von Alter, Nationalität, Herkunft oder Karrierestatus sind herzlich eingeladen, sich themenbezogen für die Teilnahme an der OSTRALE Biennale zu bewerben. Zugelassen sind alle Formen der zeitgenössischen bildenden Kunst, darunter Zeichnung, Malerei, Grafik, Fotografie, Skulptur, Installation, Performance, Digital- und Videokunst, Klanginstallationen sowie weitere, hier nicht explizit genannte Ausdrucksformen. Sämtliche Kosten für Kunsttransport, Versicherung, Katalog sowie Organisation der Ausstellung werden vom Veranstalter übernommen. Alle teilnehmenden Personen erhalten ein einmaliges Ausstellungshonorar in Höhe von 300 Euro netto.
Bewerbungsfrist: 31. Mai 2026
Antragsstart 2027: Digitale Beratungsstunden zu Stipendien der Kulturstiftung
Am 15. Mai 2026 startet die Antragsphase für die Stipendien in 2027. Ausgeschrieben werden Arbeits-, Residenz- und Reisestipendien. Im Rahmen der Residenzstipendien wird in diesem Jahr wieder ein Stipendium am ISCP in New York, USA vergeben. Neu ist außerdem die Kooperation mit der Stiftung OP ENHEIM in Wrocław, Polen. Für die Max Uhlig Reisestipendien können sich auch Künstler-Duos bewerben.
Die Kulturstiftung bietet zur Stipendienförderung im Mai und Juni vier digitale Beratungsstunden an. Die Veranstaltungen richten sich an Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende, die zur Antragsfrist am 1. Juli 2026 einen Antrag einreichen möchten.
KDFS | Gastspielförderung Bildende Kunst
Gefördert werden Gastspiele bereits entwickelter künstlerischer Präsentationen – etwa Ausstellungen, Installationen, Performances sowie Film- und Videopräsentationen – im Freistaat Sachsen, besonders im ländlichen Raum. Möglich sind zudem Präsentationen sächsischer Kunstprojekte in Deutschland und Europa. Voraussetzung ist die öffentliche Zugänglichkeit der Veranstaltungen.
Die Förderung umfasst einen Honorarzuschuss von 200 Euro pro beteiligter Person (maximal zehn Personen bei Ausstellungen, Installationen und Performances, maximal drei bei Film- und Videopräsentationen). Zusätzlich werden Organisationskosten bezuschusst: mit 800 Euro für Ausstellungen und Installationen sowie 200 Euro für Performances und Film-/Videopräsentationen.
Anträge müssen mindestens einen Monat vor dem Gastspiel bei der Kulturstiftung eingehen.
Kommunale Kulturförderung | Kleinprojekteförderung
Die Stadt Dresden unterstützt im Rahmen der Kleinprojekteförderung Vorhaben mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter. Zur Frist am 1. Juni können bis zu 2.500 Euro Förderung für Projekte im zweiten Quartal des laufenden Jahres beantragt werden.
Bewerbungsfrist: 01. Juni 2026
„KunstZeitAlter“ 2026 | Konzeptförderpreis für Kunst und Demografie in Sachsen
Einsamkeit wird zunehmend als gesellschaftliche Herausforderung wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund schreiben das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, der Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. und die Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung erneut den Förderpreis „KunstZeitAlter“ aus – in diesem Jahr zum Schwerpunktthema Einsamkeit.
Das Preisgeld beträgt 10.000 €.
Teilnahmefrist: 24.08.2026
Ostdeutsche Sparkassenstiftung| Projektförderung
Gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt können bei der Ostdeutschen Sparkassenstiftung Förderung für Kunst- und Kulturprojekte beantragen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater und Denkmalpflege. Das Projekt muss der regional zuständigen Sparkasse vor Antragstellung vorgestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular.
Bewerbungsfrist: 10. Juli 2026
STIFTUNG KUNSTFONDS : KUNSTFONDS_Werkverzeichnung
Bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos und deren Rechtsnachfolger:innen können sich noch bis Ende Mai 2026 um eine Förderung zur Erstellung einer digitalen Werkverzeichnung bewerben.
Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert die digitale Dokumentation künstlerischer Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind. Dabei sind alle Maßnahmen förderfähig, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind.
Bewerbungsfrist: 31.5.2026 (24 Uhr)
Die beantragte Fördersumme muss mind. 10.000 Euro und max. 30.000 Euro bei einem Eigenanteil von 10 Prozent betragen.
Die digitale Verzeichnung erfolgt in einem von der Stiftung Kunstfonds zur Verfügung gestelltem Erfassungsprogramm. Einen ersten Einblick in das Erfassungsprogramm erhalten Sie hier.
Kulturstiftung des Bundes stellt 16 Millionen Euro für kulturelle Zukunftsvorhaben und lokales Engagement bereit
Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes unter Vorsitz von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat neue Förderungen aus dem Etat der Stiftung bewilligt: Sie stellt für die nächsten Jahre bundesweit 16 Millionen Euro zur Verfügung, damit Kultureinrichtungen in großen und kleinen Städten sowie ländlichen Räumen sich mit Zukunftskonzepten anders aufstellen, das soziale Miteinander stärken oder sich für neue Publikumsgruppen öffnen können.
Degussa und Monopol | Young Generation Art Award 2027
Das Unternehmen Degussa schreibt gemeinsam mit dem Magazin Monopol – Magazin für Kunst und Leben einen internationalen Kunstpreis aus: den Young Generation Art Award.
Der Preis richtet sich an „Emerging Artists“ am Anfang ihrer Karriere. Ziel ist es, vielversprechende Künstlerinnen und Künstler auf ihrem Weg in die Kunstwelt zu begleiten, Talente zu fördern und die Öffentlichkeit für aktuelles Kunstschaffen zu sensibilisieren.
Fünf Künstler werden für die Shortlist des Preises nominiert, im Monopol-Kunstmagazin vorgestellt und zu einer Ausstellung eingeladen. Aus dieser Shortlist wählt eine Expertenjury die Preisträgerin oder den Preisträger.
Frist: 31. Mai 2026


