Open Call: Förderung von Kunst im öffentlichen Raum

Paul Elsner, Restzeichen

Ihr habt konkrete Ideen für die Gestaltung von Kunst im öffentlichen Raum? Dann her damit! Die dafür zuständige Kunstkommission der Landeshauptstadt Dresden sucht förderungswürdige Projekte von Künstler:innen sowie Künstlerkollektiven aus Dresden und unmittelbarer Umgebung.

Projektanträge können dabei in einem finanziellen Umfang von 5.000 Euro bis maximal 40.000 Euro brutto gestellt werden. Die Akquise von weiteren Drittmitteln durch Antragstellende ist erwünscht.

Voraussetzung ist, dass die Projekte mindestens vier Wochen, maximal zwei Jahre sichtbar oder erlebbar sind. Insgesamt strebt die Stadt die Auswahl und Realisierung mehrerer Projekte an, die bis 2024 realisierbar sind.

Bewerbungsschluss: 21. August 2023, 16 Uhr (postalisch und digital)

„Unter Kunst im öffentlichen Raum“, so heißt es vonseiten der Stadt, „sind hier in erster Linie Formate der bildenden Kunst zu verstehen, die interdisziplinär angelegt sein können.“

Und weiter:„Mit der Ausschreibung möchte die Kunstkommission ganz gezielt die Erarbeitung von konkreten Projektideen anregen, die an besonderen Orten und Themen des Dresdner Stadtraums ansetzen und in öffentlichkeitswirksamer Form präsentiert werden sollen. Öffentlicher Raum ist der Ort, wo vielfältige Stimmen aufeinander treffen – Gemeinsamkeiten, Individualität, soziale und politische Differenzen werden gern an repräsentativen Orten zum Ausdruck gebracht. Gesellschaftliche Debatten lassen sich aber auch an den Orten des Alltags, der vergessenen Brache, den Straßen oder dem Abstandsgrün führen.“

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Bild: Paul Elsner, Restzeichen,

Förderung von Digitalkulturprojekten

Unter dem Titel “Digitalkultur: Erforschen. Erproben. Erfahren.” unterstützt die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Projekte, die digitale Technologien mit kreativen Mitteln erforschen, erproben und erfahrbar machen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Kooperationen mit Akteuren aus Technologie und Wissenschaft. Das Förderprogramm „Digitalkultur“ verfügt über ein Fördervolumen von 150.000 Euro und wurde bereits zum zweiten Mal ausgeschrieben.

Antragsphase: 15. Juli bis 1. September 2023.

Förderpreis The Power of the Arts 2023

Seit 2017 unterstützt die Philip Morris GmbH mit dem Förderpreis The Power of the Arts Kunst- und Kulturprojekte, die mit künstlerischen Mitteln Resonanzräume für gesellschaftspolitische Entwicklungen schaffen, soziale Transformationsprozesse katalysieren und für eine offene, vielfältige und friedliche Gesellschaft eintreten.

Mit insgesamt 200.000 Euro Preisgeld pro Jahr ist The Power of the Arts einer der höchstdotierten privatwirtschaftlichen Förderpreise im Bereich Kunst und Kultur in Deutschland. The Power of the Arts unterstützt im Jahr 2023 erneut vier gesellschaftsrelevante Projekte mit jeweils 50.000 Euro.

Bewerben können sich gemeinnützige Institutionen mit Projekten und Initiativen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste mit Sitz in Deutschland. Eingereicht werden können sowohl Projektvorhaben als auch bereits begonnene Projekte von gemeinnützigen Institutionen, die sich an Menschen ab 18 Jahre richten. Über die Preisträgerprojekte entscheidet eine unabhängige Jury, besetzt mit hochkarätigen Persönlichkeiten aus Musik, Kunst, Theater, Tanz, Literatur und Film. Antragsfrist: 20. Juni 2023

Beantragen: Kreativraumförderung 2023

Die Landeshauptstadt unterstützt  die Herstellung und Modernisierung von Räumen für die Kultur- und Kreativwirtschaft auch in diesem Jahr wieder mit insgesamt 100.000 Euro.

Antragsfähig sind Einzelunternehmen sowie Klein- und Kleinstunternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Gefördert werden

  • Investive Maßnahmen in die Raumausrüstung
  • Instandsetzungs- & Modernisierungsmaßnahmen
  • Maßnahmen, um Energie zu sparen

Eine Jury mit Beteiligung von „Wir gestalten Dresden“ bewertet die Förderanträge auf der Grundlage der Bewertungsmatrix. Der Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung beschließt über die Vergabe der Zuwendungen. Der Versand der Bescheide findet voraussichtlich im August 2023 statt. Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, haben Sie acht Monate für die Umsetzung der Maßnahme Zeit.

Antragsfrist ist der 27. Juni 2023 (Posteingangsdatum!).

Achtung: Sämtliche Unterlagen sind per Computer auszufüllen und auszudrucken. Für eine fristgerechte Einreichung ist das Datum des Posteingangs entscheidend.

Alle Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie unter www.dresden.de/kreativraum

Bei  weiteren Fragen zur Fördermaßnahme  und auch für eine Terminvereinbarung bitte an Annika D. Schröter wenden.

Foto: Landeshauptstadt Dresden

Ab jetzt bewerben: Stipendien der KDFS

Der offizielle Antragsstart für Stipendien der Kulturstiftung des Freistaats Sachsen ist jetzt eingeläutet.

Die Kulturstiftung schreibt für 2024 Arbeits-, Residenz- und Reisestipendien für freiberuflich tätige Künstler:innen aus, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

Dabei werden wieder rund 40 Stipendien als Arbeitsstipendien ohne Ortsbindung für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film und Literatur vergeben.

Weitere zwölf ortsgebundene Arbeitsaufenthalte sowie bis zu fünf Max Uhlig Reisestipendien werden außerdem vergeben.

Höhere Stipendienraten

Neu ist die Höhe der Stipendienraten: Die monatliche Förderung der Arbeitsstipendien wird von bis dato 1.100 Euro auf künftig 1.500 Euro erhöht.

Auf dasselbe Niveau werden auch die Residenzstipendien in Leipzig, Šamorín (Slowakei), Jelenia Góra bzw. Breslau (Polen), Pécs (Ungarn) und Prag (Tschechische Republik) sowie Peking (China) und Hanoi (Vietnam) angehoben.

Die New York Stipendien sind ab 2024 mit monatlich 2.500 Euro dotiert, die dreimonatigen Stipendien in Columbus (USA) mit insgesamt 6.000 Euro.

Digitale Beratungsstunden

Wer zusätzlichen Beratungsbedarf hat, kann sich in zwei digitalen Beratungsstunden näher informieren:

6. Juni 2023 – Sparten Bildende Kunst und Literatur, 10 – 11 Uhr

6. Juni 2023 – Reise- und Residenzstipendien, 11 – 12 Uhr

Eine Anmeldung für die digitale Beratung ist bis 4. Juni 2023 möglich.

Anträge auf ein Stipendium können vom 15. Mai bis 1. Juli 2023 gestellt werden. 

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Aufruf: Bioökonomie aus Sicht von Kunst und Design

Das Fraunhofer Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik (IGB) in Suttgart schreibt die Erstellung eines Kunstwerks “Zukunft der Wirtschaft: Bioökonomie” aus.

Im Rahmen des Kunstprojekts “Look@BioEconomy” sind Künstler:innen und Designer:innen gesucht, die die Prinzipien der Bioökononomie gestalterisch in Form einer Skulptur oder Installation umsetzen.

“Das Projekt”, so formulieren es die Initiatoren,  “hat ein Kunst- oder Designwerk zum Ziel, das die Notwendigkeit des Wandels unserer Wirtschaft und Gesellschaft in besonderer Weise vor Augen führt: Von der nahezu ausschließlichen Nutzung von fossilen Rohstoffen wie Erdöl und Kohle hin zu einer Produktion, in der vorwiegend nachwachsende Rohstoffe verwendet werden. Diese zukunftsweisende, nachhaltige Wirtschaftsweise wird »Bioökonomie« genannt.”

Ausführliche Informationen erhaltet Ihr über den Flyer  und über diesen Link.

 

Projektstipendium KunstKommunikation

Die neue Bewerbungsphase für das deutschlandweit einmalige Projektstipendium KunstKommunikation startet. Bis zum 25. Januar 2023 (Poststempel) beim DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst einzureichen.

 

Als Herzstück des DA (Denkmal und Atelier), Kunsthaus Kloster Gravenhorst, fördert der Kreis Steinfurt mit dem Projektstipendium KunstKommunikation partizipatorische Kunstprojekte und Interventionen im ländlichen Raum auf internationaler Ebene.

Getreu dem Motto »Mitmachen und Mitdenken« sprechen die Kunstprojekte seit über fünfzehn Jahren eine breite, regionale Öffentlichkeit an und laden dazu ein, aktiver Teil des Kunstgeschehens zu sein. “Das DA, Kunsthaus”, so lautet die Selbstbeschreibung “ist die erste Institution in Deutschland, die Kunst zwischen Partizipation und Intervention im ländlichen Raum zeigt und auf internationaler Ebene fördert.”

Bewerben können sich Künstler:innen und Künstlergruppen, ohne Altersbegrenzung. Es besteht keine Residenzpflicht, sondern eine mit der Leitung abgestimmte projektbezogene Aufenthaltsdauer.

Bewerbungsschluss: 25. Januar 2023 (Poststempel) 

 

Hier geht es zu weiteren Informationen und zu den Ausschreibungsunterlagen: 

Das Stipendium – DA Kunsthaus (da-kunsthaus.de)