Open Call: Anonyme Zeichner:innen 2024

“ANONYME ZEICHNER” heißt das Lieblingsprojekt der Berliner Künstlerin Anke Becker, die jetzt zur nächsten Runde aufruft. Einsendeschluss ist der 8. September 2024.

Der Internationale Aufruf richtet sich an alle Zeichner:innen, ob mit oder oder Diplom – mitmachen kann, wer will. Die Teilnahme ist kostenlos, das Konzept intelligent: Die Arbeiten der folgenden kuratierten Ausstellungen werden ohne Namensnennung ausgestellt und zu einem symbolischen Einheitspreis von 250 Euro/Blatt zum Verkauf angeboten.

Erst mit dem Kauf wird die Anonymität der Zeichner:innen aufgehoben.  Zeichnungen werden direkt nach einem Verkauf von der Ausstellungswand genommen.

Die zurückbleibende Leerstelle wird mit dem vollständigen Namen und dem Herkunftsort der Künstler:in gekennzeichnet. Der festgesetzte Einheitspreis versteht sich nicht als realer Marktpreis, sondern fungiert als
konzeptueller Platzhalter für jede auf dem Kunstmarkt erdenkliche Verkaufssumme.

Hier gibt es die INFORMATIONEN ZUR TEILNAHME mit dem Link zum ONLINE FORMULAR

Einsendeschluss der digitalen Datei:  8. September 2024

 

Das sind die drei auf den diesjährigen Aufruf folgenden Ausstellungen:

16. 11. 2024 – 12.01. 2025: Kunstraum Kreuzberg / Bethanien, Berlin
Februar 2025: Kunsthaus Erfurt
Mai 2025: Hyperculturalpassengers, Hamburg

www.anonyme-zeichner.de

 

Antragsstart KDFS-Projektförderung für das erste Halbjahr 2025

Ab 15. Juli 2024 können  bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Anträge auf Projektförderung für das erste Halbjahr 2025 gestellt werden. Gefördert werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben. Antragsfrist ist der 1. September 2024.

In  digitalen Beratungsstunden können sich Projektträger über die Beantragung zur Projektförderung informieren. Die Termine und das Anmeldeformular sind hier zu finden.

Zudem bietet die  Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen umfangreiche Informationen zum Online-Antrag.

Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular, das bis spätestens 1. September 2024 um 23.59 Uhr übermittelt werden muss. Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten gibt es hier.

 

©Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

 

OPEN CALL für Videos und Filme: Capturing Nowness – Im Hier und Jetzt

DresdenContemporaryArt, Netzwerk Medien Kunst und das C.Rockefeller Center ruft per  Open Call zur Einreichung von künstlerischen, filmischen Beiträgen.  Deadline zur Einsendung ist der 15.8.24.

Filmische Arbeiten zum Thema “Capturing Nowness – Im Hier und Jetzt” sind gefragt. Gesucht sind einzigartigen Perspektiven, die den Moment einfangen und die Essenz des gegenwärtigen, ewig währenden Augenblicks festhalten. Im Aufruf heißt es:

“Zeigt uns Eure Geschichten, Eure Visionen und Euren Blick auf die Welt von heute und eure Sicht auf das individuelle Phänomen der Wahrnehmung von Raum und Zeit. Wir freuen uns auf spannende, berührende und inspirierende Werke, die den Aspekt der Unmittelbarkeit und der Direktheit des Augenblicks im Strom der Zeit widerspiegeln.”

Teilnahmeberechtigt sind  Autoren aus Dresden und Umgebung, es gibt kein Alterslimit, die Anzahl der Einreichungen ist auf 3 Filme pro Autor beschränkt. Die Dauer der Beiträge kann zwischen 1 Sekunde und max. 40 min variieren.

Public Art View zum DCA Open Galerienrundgang

Wir werden aus den Einsendungen ein Videoprogramm zusammenstellen, das dann für einen Monat auf unserer neuen LED-Video-Wall im öffentlichen Raum am Kraftwerk Mitte zu sehen sein wird. Der digitale Public Art View wird zum DCA Open Galerienrundgang am 21.9.24 eröffnet.

Capturing Nowness – Im Hier und Jetzt ist Teil der Kooperation des Netzwerk Medien Kunst mit dem Museum of Contemporary Art in Taipeh. Das Programm wird ebenfalls ab Ende November auf dem Public Art Display vor dem Museum in Taipeh für einen Monat zu sehen sein.

Für alle von der Jury ausgewählten und im Programm gezeigten Filmbeiträge wird ein Honorar von je 200 Euro* ausgelobt.

Bitte sendet euren Beitrag via Filetransfer (zum Beispiel Wetransfer oder Mega.nz) als MP4 file (1920×1080, H.264, gern mit Untertiteln) an: clark@crockefeller.de

Hier der Link zum Open Call: https://dresdencontemporaryart.com/nmk/?p=10

*Orientierung am Leitfaden Honorare, S. 27

Ausschreibung | Der Gabriele Münter Preis ist zurück

Nach mehrjähriger Pause wird im Frühjahr 2025 der mit 20.000 € dotierte 8. Gabriele Münter Preis an Bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren vergeben. Die Bewerbungsphase startet jetzt und endet am 29. September 2024. 

Der Gabriele Münter Preis zielt auf die Sichtbarmachung herausragender Leistungen von zeitgenössischen Bildenden Künstlerinnen und steht im Kontext zur Gleichstellung mit Künstlern. Der Preis ist nach der Malerin Gabriele Münter (1877 Berlin – 1962 Murnau) benannt, einer der bedeutendsten Künstlerinnen der Moderne. Auch heute noch ist ihr Beispiel Ermutigung für Künstlerinnen.

Der Gabriele Münter Preis wurde 1994 erstmalig in Bonn im Frauenmuseum vergeben. Die letzte und siebte Preisvergabe fand 2017 in Berlin in der Akademie der Künste statt. Nach drei Jahren ehrenamtlicher Bemühungen ist es den Vertreterinnen des BBK Bundesverbandes, des Deutschen Künstlerbundes und der GEDOK (Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden) gelungen, eine achte Vergabe 2025 mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zu ermöglichen.

Teilnahmebedingungen

Bewerben können sich alle professionell tätigen Bildenden Künstlerinnen, die

  • als Einzelkünstlerin oder in einem Künstlerinnenkollektiv tätig sind,
  • im Jahr der Ausschreibung bereits mindestens 40 Jahre (d.h. Jahrgang 1983 oder älter) sind
  • und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Preis, Preisvergabe und Präsentation

Der Gabriele Münter Preis wird von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, im Frühjahr 2025 vergeben. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin erhält, neben dem Preisgeld, zusammen mit den Künstlerinnen der Shortlist im September 2025 eine Ausstellung im Museum Gunzenhauser in Chemnitz. Zur Ausstellung erscheint eine Publikation. Das Museum Gunzenhauser besitzt neben dem Lenbachhaus in München eine bedeutende Sammlung von Arbeiten Gabriele Münters. Als eine der europäischen Kulturhauptstädte 2025 steht die Stadt Chemnitz zudem als attraktiver Kulturort im Fokus.

Auf der Webseite www.gabriele-muenter-preis.de werden repräsentative Einzelarbeiten der Künstlerinnen der Longlist präsentiert.

Jury und Auswahlverfahren

Die Preisträgerin wird durch eine unabhängige Jury, die von den Künstler:innenverbänden BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK berufen wird, ermittelt. Die Jury besteht aus 9 international erfahrenen Künstler:innen und Kurator:innen.

In einem mehrstufigen Verfahren nominiert die Jury aus den Bewerbungen eine Longlist von 40 Künstlerinnen. Aus dieser Longlist wählt die Jury eine Shortlist von sechs Künstlerinnen und unter diesen Künstlerinnen die Preisträgerin aus.

Bewertungskriterien 

  • Künstlerische Exzellenz
  • Originalität und Eigenständigkeit eines künstlerischen Werkes
  • Konzeptuelle Schlüssigkeit und Stringenz
  • Vieldeutigkeit und Komplexität des Werks
  • Wiedererkennbarkeit im Werkzusammenhang

Zeitplan

  • Ausschreibungsphase: 3. Juli – 29. September 2024
  • Juryentscheidung und Bekanntgabe der Longlist: November 2024
  • Juryentscheidung und Bekanntgabe der Shortlist: Januar 2025
  • Preisverleihung: Frühjahr 2025
  • Ausstellung: Herbst 2025

Bewerbungsmodalitäten

Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens zum 29. September 2024, 23:59 Uhr über das Online Bewerbungsportal einzureichen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite www.gabriele-muenter-preis.de

Vergaberichtlinien

  • Bewerbungen per Post, E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.
  • Professionalität kann durch ein abgeschlossenes Kunststudium, professionelle künstlerische Praxis oder die Mitgliedschaft in einem Künstler:innenverband (z.B. BBK, GEDOK, Deutscher Künstlerbund) oder der KSK-Mitgliedschaft im Bereich Bildende Kunst nachgewiesen werden.
  • Folgende Berufsgruppen sind von der Bewerbung ausgeschlossen: Szenografinnen, Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen sowie Designerinnen.
  • Voraussetzung für die Jurierung sind vollständig ausgefüllt und fristgerecht abgegebene Bewerbungsunterlagen.
  • Es darf nur eine Bewerbung eingereicht werden. Mehrfachbewerbung führt zum Ausschluss.
  • Der Rechtsweg ist im Bewerbungsverfahren wie gegen die Entscheidungen der Jury ausgeschlossen.

www.gabriele-muenter-preis.de

Hier geht es zum Bewerbungsportal

Ausschreibungen Sommer 2024

Arbeitsstipendium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Die Kulturstiftung vergibt jährlich bis zu 40 ortsunabhängige Arbeitsstipendien an sächsische Künstlerinnen und Künstler. Sie werden ausschließlich in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film vergeben. Die Arbeitsstipendien beinhalten eine monatliche Förderung von 1.500 Euro und werden in der Regel für drei oder  sechs Monate vergeben.

Antragsfrist: 1. Juli 2024
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Residenzstipendien
Von Leipzig bis nach New York vergibt die Kulturstiftung in Kooperation mit ihren weltweiten Partnerinstitutionen jedes Jahr bis zu zehn Residenzstipendien. Die Arbeitsaufenthalte an renommierten Kulturinstitutionen ermöglichen sächsischen Künstlerinnen und Künstlern einen Orts- und Perspektivenwechsel. Neben einer monatlichen Stipendienförderung werden ihnen kostenlos Räumlichkeiten für die Realisierung ihres Arbeitsvorhabens zur Verfügung gestellt.

Antragsfrist: 1. Juli 2024
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Max Uhlig Reisestipendien
Der sächsische Künstler Max Uhlig übergabder Kulturstiftung des Freistaates Sachsen 2018  in einer außergewöhnlichen Schenkung seinen Vorlass. Ihm zu Ehren rief die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen 2022 ein neues Stipendienprogramm ins Leben. Inspiriert von Uhligs Lebenswerk, das geprägt ist von der Freiheit des Geistes, von der Hingabe für Mensch und Natur und der Neugier auf die Welt, sind die Stipendien als Reisestipendien konzipiert. Sie richten sich an sächsische Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert.

Antragsfrist:
 1. Juli 2024
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Qualifizierungsprogramm “Mehr Diversität in Kultur”
Mit dem Programm „Mehr Diversität in Kultur“ bietet Un-Label von September 2024 bis Juni 2027 jährlich drei bis vier Kulturorganisationen aus ganz Deutschland die Möglichkeit einer umfassenden Qualifizierung zur Umsetzung ihres inklusiven Öffnungsprozesses. Kulturorganisationen, die sich bewerben möchten, haben die Chance, von einem breiten Spektrum an maßgeschneiderten Beratungen, Schulungen und intensiver Begleitung rund um die Themenkomplexe Inklusion, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit zu profitieren. Zielsetzungen sind die Vermittlung von faktischem Wissen, Sensibilisierung und praktische Anwendungen im eigenen Kontext.

Bewerbungsfrist: 12. Juli 2024
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Sächsischer Förderpreis für Kunst und Demografie “KunstZeitAlter”
Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus schreibt in diesem Jahr zum fünften Mal zusammen mit dem Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. und der Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung den Sächsischen Förderpreis für Kunst und Demografie aus. Unter dem thematischen Fokus „Demokratie“ werden Projektkonzepte gesucht, die Menschen unterschiedlicher Alters- und Bevölkerungsgruppen in Austausch bringen, aktive Beteiligung ermöglichen, Debatten anregen und in die Gesellschaft und ins Gemeinwesen hineinwirken. Das Preisgeld in Höhe von 10.000 € wird gestiftet von der Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung und soll für die Umsetzung des Vorhabens verwendet werden.

Bewerbungsfrist: 20. August 2024.
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Termine, Ausschreibungen, Stipendien 2024

Das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Stadt Dresden hat uns eine lange Listen mit Terminen, Ausschreibungen, Stipendien und einer ebenfalls für euch relevanten Online-Umfrage geschickt. 

Das sind die wichtigsten News für Bildende Künstler:innen:

Veranstaltungen und Wissenswertes
SCHICHTEN. Künstlerische Praktiken des Erinnerns und Gedenkens
Ab 2024 beschäftigt sich HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste in der Reihe „SCHICHTEN“ mit unterschiedlichen Abschnitten der Aufarbeitung der wechselvollen Geschichte des Festspielhauses Hellerau und des umgebenden Areals im 20. Jahrhundert. Vom 29. Februar bis 2. März 2024 lädt HELLERAU Akteur*innen von Kunst- und Kulturhäusern ein, um über Strategien der Aufarbeitung zur Geschichte ihrer Institutionen zu diskutieren sowie Künstler*innen, die sich in ihren Arbeiten mit Praktiken des Erinnerns künstlerisch auseinandersetzen.
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DenkmalAkademie 2024 startet
Entdecken Sie das neue Jahresprogramm. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hält wieder spannende Angebote für Kulturbegeisterte, Denkmaleigentümer und Fachleute in der Denkmalpflege bereit. Schwerpunkte liegen auf den Themen Klima, Nachhaltigkeit und Denkmal. Neben zahlreichen Praxistipps gibt es auch Einblicke in die gotische Architektur und Umnutzungsmöglichkeiten von Denkmalen.
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Online-Umfrage zur sozialen und wirtschaftlichen Lage von Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft
Solo-Selbstständige und hybrid Erwerbstätige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) sind ab sofort eingeladen, sich an einer Online-Umfrage zu ihrer wirtschaftlichen Situation und ihrer sozialen Absicherung zu beteiligen. Die Umfrage ist Kernstück einer Untersuchung, die die Prognos AG gemeinsam mit dem Bundesverband Freie Darstellende Künste e. V. (BFDK) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durchführt. Ziel der Studie ist es, über die gewonnenen Daten erstmals ein valides Bild über die wirtschaftliche und soziale Situation von Solo-Selbstständigen und hybrid Erwerbstätigen zu erhalten und auf dieser Basis konkrete Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen zu können.
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„weit weg und doch so nah“ – Eine Annäherung zum 250. Geburtstag von Caspar David Friedrich
2024 wird Caspar David Friedrich in Dresden allgegenwärtig sein. Der bedeutendste Künstler der deutschen Frühromantik hätte in diesem Jahr seinen 250. Geburtstag gefeiert. Startpunkt des großen Jubiläumsjahres ist im Januar die WIL16 in der Dresdner Innenstadt. Die von dem Künstler und Kurator Thomas Judisch organisierte Ausstellung „weit weg und doch so nah“ stellt die Romantik und das Verhältnis von Mensch und Natur in den Mittelpunkt und schlägt damit die Brücke zum Maler. Vom 18. Januar bis 24. Februar 2024 wird in der Wilsdruffer Straße 16 zeitgenössische Kunst aus und für Dresden gezeigt.
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Zusammenhalt in Vielfalt 15 Thesen zu kultureller Integration und Zusammenhalt
Die Initiative kulturelle Integration, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus 28 Organisationen und Institutionen zusammensetzt, hat die 2017 erstmals veröffentlichten 15 Thesen zum „Zusammenhalt in Vielfalt“ überarbeitet. Kulturelle Teilhabe und Integration werden als grundlegend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt erachtet. Dabei wird Kulturelle Bildung u. a. auch im schulischen und sozialen Kontext als Schlüsselfaktor zur Integration beschrieben: Thesen – Initiative Kulturelle Integration

Aktuelle Preise, Ausschreibungen, Calls und Umfragen

Lokales Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP)
Mit dem Lokalen Handlungsprogramm fördert die Landeshauptstadt Dresden seit 2010 zivilgesellschaftliche Initiativen mit ihren engagierten Mitgliedern, die sich für die Stärkung von Demokratie, gegenseitigem Respekt und Weltoffenheit in Dresden einsetzen. Wer Demokratieprojekte ab dem zweiten Quartal 2024 plant, kann dafür jetzt wieder Fördermittel beantragen. Das betreffende Projekt muss zu den Zielen des LHP und des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ passen und deshalb mindestens einem der folgenden Handlungsfelder zuzuordnen sein:
· Stärkung eines demokratischen Gemeinwesens,
· Abbau von Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und von Extremismus,
· Förderung von politischer Bildung einschließlich historisch-politischer Bildung,
· Förderung von gesamtgesellschaftlicher Integration hin zur inklusiven Gesellschaft.

Bewerbungsfrist: 15. Februar 2024
Weitere Informationen

Förderprogramm „Wir können Kunst“
Der BBK Bundesverband fördert erneut Projekte der kulturellen Bildung, die von professionellen bildendenden Künstlerinnen und Künstlern durchgeführt werden. In den Projekten können klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Die Projekte im Rahmen von richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind, z. B. weil sie in einer im nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolage aufwachsen.
Antragsfrist: 29. Februar 2024
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Kommunale Kulturförderung | Kleinprojektförderung
Den Gegenstand der Förderung bilden Kleinprojekte mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von 2.500 Euro. Damit sollen auch kurzfristig entwickelte Projekte mit geringem zeitlichen Vorlauf ermöglicht werden.
Antragsfrist: 1. März für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres
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Kommunale Kulturförderung | Projektförderung
Ab sofort können Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2024 gestellt werden. Im Rahmen der Projektförderung werden bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film und Medien, Literatur, Soziokultur, Interkulturelle Arbeit, Erinnerungskultur/Regionalgeschichte, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben gefördert.
Antragsfrist: 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres
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Kommunale Kulturförderung | Stipendien
Die Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie Kulturmanagerinnen und Kulturmanager dient der Förderung besonderer künstlerischer Einzelleistungen, experimenteller Ansätze in der künstlerischen Arbeit und kultureller Konzepte. Hierdurch soll insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. Dabei wird der ergebnisoffene Arbeitsprozess gefördert. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Entwicklungspotenzial und Kontinuität. Stipendien können grundsätzlich nur Personen erhalten, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in der Landeshauptstadt Dresden haben. Stipendien werden in der Regel als monatliche Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für die Dauer von drei bis sechs Monaten gewährt.
Antragsfrist: 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres
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Förderung von Um- und Ausbau von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen
Durch die Förderung des Um- und Ausbaus von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen soll ein aktiver Beitrag zur Pflege der Kultur in der Landeshauptstadt Dresden geleistet werden. Sie verfolgt das Ziel, eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu erreichen. Förderfähig sind Um- und Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen aus bisher anderweitig genutztem Raum sowie die Erweiterung oder Verbesserung der Nutzbarkeit eines vorhandenen Atelier-, Arbeits- oder Probenraumes.
Antragsfrist: 1. März des laufenden Jahres
Weitere Informationen

Projektförderung Kulturstiftung des Freistaates
Ab sofort können Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2024 gestellt werden. Im Rahmen der Projektförderung der Kulturstiftung werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert.
Bewerbungsfrist: 1. März 2024
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Internationale Koproduktionsfonds
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Mit dem Internationalen Koproduktionsfonds (IKF) fördert das Goethe-Institut seit 2016 Kollaborationsprozesse zwischen Künstlerinnen und Künstlern aus den performativen Künsten. Als Neuerung im Bewerbungsprozess wird es für das Jahr 2024 ermöglicht, Anträge unterjährig zu stellen. Bewerbungen können ab dem 2. Januar und bis zum 1. September 2024 um 23:59 Uhr (CET – Zeit in Deutschland) im Antragsportal eingereicht werden. Es können Projekte gefördert werden, die 2024 starten und einen Projektzeitraum von bis zu 24 Monaten haben.
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pik – Programm für inklusive Kunstpraxis
Das Programm „pik“ zielt auf die Verbesserung der Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung: Kulturinstitutionen sollen darin bestärkt und weiter befähigt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen. Das Programm soll künstlerische Innovation ermöglichen und bestehende Nachteile für Menschen mit Behinderungen ausgleichen. Es besteht aus drei Modulen, die sich jeweils an unterschiedliche Gruppen und Sparten einer inklusiven Kulturszene in Deutschland richten: einem bewerbungsoffenen Mentoring-Programm für Disabled Leadership, einem Netzwerk für Darstellende Künste sowie einem Beratungsangebot durch ein bundesweit agierendes Beratungsteam für Kultur und Inklusion, das u. a. ein öffentliches Akademieprogramm für Kulturakteure entwickeln wird und Ergebnisse aus dem Programm evaluiert und kommuniziert. Die einzelnen Förderangebote richten sich gleichermaßen an Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen. Ausschlaggebend ist die Selbstbezeichnung der Person. Bis 2025 werden insgesamt 36 achtmonatige Stipendien vergeben. Mit selbstgewählten Mentorinnen und Mentoren beraten sich die Stipendiaten zu ihrem weiteren künstlerischen Werdegang.
Antragsfrist: 15. Mai 2024
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Cityfonds für Innenstadt-Projekte
Bis August 2025 stehen mit dem Cityfonds insgesamt 100.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung, mit denen die Landeshauptstadt Dresden Projekte finanziell unterstützen möchte, die die Attraktivität der Innenstadt steigern und die City nachhaltig stärken. Bürgerinnen und Bürger können mit dem Budget genauso wie Vereine, Initiativen und andere Akteure aus Kultur, Wissenschaft, Tourismus, Handel, Gastgewerbe oder anderen Bereichen ihre Ideen und Visionen in der Dresdner Innenstadt verwirklichen. Die Förderung umfasst maximal 50 Prozent der Projektkosten und soll in der Regel 10.000 Euro nicht übersteigen und 2.000 Euro nicht unterschreiten. Die eingereichten Projekte sollten folgende innenstadtspezifischen Entwicklungsziele unterstützen:
– Bewältigung akuter struktureller Problemlagen
– Verzahnung Innenstadt mit E-Commerce/Digitalisierung
– Belebung der Innenstadt durch Reduzierung des Leerstandes
– Schaffung besonderer Nutzererlebnisse
– Förderung der Stadtteilkultur und des Zusammenlebens in der Innenstadt
– Verbesserung von Freiraum- und Veranstaltungsangeboten
Antragsfrist: Projektanträge für 2024 sind ab sofort möglich. Diese müssen bis spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn beantragt werden, jedoch spätestens bis zum 15. Oktober 2024 bzw. bis zum 31. März 2025.
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Kultur und Nachhaltigkeit

Neue Antragsrunde: Kulturstiftung des Bundes “Fonds Zero!”
Den Prinzipien Vermeiden, Reduzieren und Kompensieren folgend, können hier künstlerische Projekte zum Beispiel Ausstellungen, Produktionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik und Literatur oder auch interdisziplinäre Festivals zur Förderung eingereicht werden, die klimaneutral produziert werden. Eine thematische Auseinandersetzung mit Klima und Nachhaltigkeit ist nicht erforderlich – aber natürlich erlaubt. Zusätzlich bietet das Programm Zero die Möglichkeit sich zu vernetzen und an Fortbildungen rund um Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb in der Akademie Zero teilzunehmen.
Antragsfrist: 24. Januar 2024
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Dear Future 2024 – Beteiligungsaufruf
Das Dresdner Nachhaltigkeitsfestival „Dear Future” wird vom 24. Mai – 8. Juni 2024 in ganz Dresden stattfinden. Mit dem diesjährigen Themenschwerpunkt „Vielfalt” widmet sich das Festival einem zentralen Faktor für eine nachhaltige Entwicklung. Gesucht werden Beiträge, die sich auf das Jahresthema „Vielfalt” beziehen, die Rolle dieser für eine zukunftsfähige Entwicklung reflektieren und aufzeigen, wie wir „Vielfalt” fördern und für zukünftige Generationen bewahren können.
Einreichungsfrist: 5. Februar 2024
Weitere Informationen

Engagiertentag Denkmalschutz und Denkmalpflege
Auf Einladung des Denkmalnetzes Sachsen findet am 24. Februar 2024 von 10 bis 16 Uhr im Dresdner Zentralwerk das 1. sachsenweite Treffen der Engagierten und Ehrenamtlichen unter dem Motto “Miteinander sprechen, voneinander lernen, gemeinsam Lösungen finden” statt. In kleinen Workshops wird sich den Fragen und Herausforderungen des Ehrenamtes gewidmet. Wissen und Erfahrungen werden ausgetauscht und Anknüpfungspunkte für neue Zusammenarbeit gesucht.
Weitere Informationen

Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen
Vor dem Hintergrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vom 12. Januar 2023 zur Genehmigung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Kulturdenkmalen hat das Landesamt für Denkmalpflege eine praktische Handreichung erarbeitet, die eine grundsätzliche Einführung in das Thema ermöglichen und als Leitfaden für die Antragstellung dienen soll. Die Veröffentlichung richtet sich in erster Linie an die Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer, die eine Solaranlage auf oder an ihrem Kulturdenkmal errichten möchten, aber auch an Planerinnen und Planer, Baubehörden und sonstige Interessierte.
Weitere Informationen

Ausschreibung 100 Sächsische Grafiken 2024

F E U E R, F E U E R ! Unter diesem Leitthema möchte die kommende Grafikbiennale den Blick auch auf sich zunehmend entzündende und aggressiv eskalierende gesellschaftliche Prozesse lenken.

Der Wettbewerb richtet sich an Künstler:innen, deren Arbeits- und Wirkungsschwerpunkt in Sachsen liegt und die Kunst als Impulsgeber zur Überwindung von Sprachlosigkeit sehen.

Bewerbungsschluss: 30.04.2024 postalisch oder persönlich bei der Neuen Sächsischen Galerie, Chemnitz.

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