Corona-Pandemie – Hilfe auch für freischaffende Künstler*innen

Durch die massenhaften Absagen kultureller Veranstaltungen sehen sich auch viele freiberufliche Künstler*innen in ihrer Existenz bedroht. Der BBK unterstützt die Forderungen des Deutschen Kulturrats und anderer Verbände, einen Nothilfefonds aufzulegen. Bund und Länder wollen in den nächsten Tagen hierzu konkrete Absprachen treffen.

Hinweise zu den Folgen von Veranstaltungsabsagen finden sich hier: https://darstellende-kuenste.de/de/service/nachrichten/2588-vereint-gegen-negative-auswirkungen-des-corona-covid-19-virus-vorgehen.html

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen ruft unter dem Titel „Keep the arts alive“ kunst- und kulturfördernde Stiftungen dazu auf, einen Fonds für öffentliche und private Kulturförderer zu bilden, der Künstler*innen unterstützt. Der BBK unterstützt diesen Aufruf.

Kulturstaatsministerin Grütters hat zugesagt, Kreative nicht im Stich zu lassen: „Wir haben ihre Sorgen im Blick und werden uns dafür einsetzen, dass die speziellen Belange des Kulturbetriebs und der Kreativen miteinbezogen werden, wenn es um Unterstützungsmaßnahmen und Liquiditätshilfen geht.“

Erste Sofortmaßnahmen wurden beschlossen. Grütters kündigte an, bei vom Bund geförderten Projekte und Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden müssen, auf Rückforderungen so weit wie möglich zu verzichten. „Wir werden unsere rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen, weil klar ist, dass bereits viel Engagement und Geld in diese Aktivitäten geflossen sind. Möglicherweise können hier statt analoger auch digitale Formate zum Einsatz kommen.“

Auch Selbstständige und Freiberufler werden bei Quarantäne entschädigt, informiert der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e. V: https://www.vgsd.de/corona-virus-auch-selbststaendige-und-freiberufler-werden-bei-quarantaene-entschaedigt/

(Aktuelle Meldung des BBKs vom 15.03.2020)


Weitere Links zum Thema:

Aktuelle Meldung des Bundesverbandes der Bildenden Künstler*innen (15.03.2020)

Informationen auf den Seiten des Deutschen Kulturrates

Petition: HILFEN FÜR FREIBERUFLER UND KÜNSTLER WÄHREND DES “CORONA-SHUTDOWNS”

Veranstaltung: Stammtisch-Spezial “Corona & Kreativwirtschaft” von Wir gestelten Dresden (am 18.03.2020, nur mit Anmeldung!)

CORONA: DAS MÜSSEN KULTUR- UND KREATIVWIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN JETZT WISSEN – Eine Zusammenstellung von vielen Informationen und Möglichkeiten – Landesverband KREATIVES SACHSEN

Keep the arts alive! Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler – Bundesverband Deutscher Stiftungen

Spendenaufruf #SAVEYOURLOCALARTIST – Branchenverband “Wir gestalten Dresden

Online-Petition: “Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen durch die Coronakrise” – change.org

Aktuelle Hinweise der Künstlersozialkasse für selbständige KünstlerInnen zum Corona-Virus

(Bitte beachten Sie, dass wir die Aktualität der Links nicht gewährleisten können!)

Zu arm für die Grundrente

„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative. Mit der nun bekannt gewordenen zweiten Bedingung für den Bezug von Grundrente wird vielen von ihnen genau dieser Respekt jedoch versagt werden.

Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung muss in diesen Zeiten auch noch ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens erwirtschaftet werden. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster.

Das bundesweite Durchschnittseinkommen lag 2018 bei 37.873 €. Bildhauer*innen in der Künstlersozialkasse hatten im gesamten Jahr 2018 durchschnittlich ein künstlerisches Einkommen von 11.668 €, Maler*innen von 12.253 €; Konzeptkünstler*innen von 9.389 € und  Performancekünstler*innen von 9.207 € erwirtschaftet.

Sehr viele werden absehbar nicht das Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens (12.624 €) erreichen, selbst wenn sie 35 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben!
Künstlerisches Einkommen unterliegt großen Schwankungen. Viele Künstler*innen mit klassischen Erwerbsbiografien werden aus objektiven Gründen diese beiden Hürden nicht gleichzeitig nehmen können – diese Bedingungen widersprechen schlicht der gelebten künstlerischen Realität und schließen daher viele Kreative von der Grundrente aus.

Die Bundesregierung will entsprechend ihrer Begründung mit der Mindestgrenze diejenigen von der Grundrente ausschließen, deren Einkommen „lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens“ hat; sie nennt Minijobber als Beispiel. Viele Künstlerinnen und Künstler waren aber 35 Jahre voll berufstätig und erreichen dennoch nicht das verlangte Mindesteinkommen in dieser Zeit. Diese Arbeit mit Nebentätigkeit gleichzustellen degradiert die Lebensleistung derjenigen, die Kunst und Kultur schaffen und damit fundamental zum Zusammenhalt der Gesellschaft beitragen, jedoch immer noch nicht adäquat vergütet werden.

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler fordert daher die Bundesregierung, die Abgeordneten des Bundestags und den Bundesrat auf, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.

Auch für Kreative gilt: „Arbeit muss sich lohnen – auch in der Rente.”

(Aus der Pressemitteilung des BBKs vom 29.01.2020)


Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!) Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.