Bemühungen um die Unterstützung Erziehender

Seit Dezember 2019 bemüht sich eine engagierte Gruppe innerhalb des Künstlerbundes Dresden um die Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern mit Kindern, die Stipendien in Anspruch nehmen.
Auslöser war die offensichtliche Benachteiligung genau jener Künstler*innen seitens der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen:
Die Möglichkeit einer Mitnahme von Kindern während des Stipendienaufenthaltes wurde in den Ausschreibungen für die Villa Massimo in Rom sowie den anderen Auslandsstipendien ausgeschlossen.
Derartige Formulierungen wurden auf Nachfrage der Arbeitsgruppe gestrichen, jedoch bestehen nach wie vor große Hürden bei der Bewerbung um ein Aufenthaltsstipendium bei der Kulturstiftung sowie der Stadt Dresden um ein Reisestipendium für Künstler*innen mit Kindern.

“Gespräche mit anderen Künstlerinnen und Künstlern förderten in der Folge immer mehr zutage, dass einige sich nicht bewerben – aufgrund fehlender Informationen zu Unterkünften, Betreuung und Zuschuss bei den ausschreibenden Institutionen. Es entsteht der Eindruck, dass Kinder bei Reise- bzw. Auslandsstipendien nicht mitgenommen werden können, sofern nicht explizit darauf hingewiesen wird.
Daher bemüht sich die Arbeitsgruppe im KBD – die sehr gern noch weitere AG-Mitglieder in ihrer Mitte begrüßen würde –  parallel um verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung von Betreuungen. Dabei ist und war sie u.a. im Gespräch mit dem Amt für Kultur und Denkmalschutz und mit der Dresdner Gleichstellungsbeauftragen.
Ebenfalls auf dem Plan stehen Kontakte zu Initiativen, die sich der besseren und gerechteren Förderung von Erziehenden Künstler*innen verschrieben haben. Dazu gehört etwa “kunst+Kind berlin”.

Diese hat aktuell einen Vorschlagskatalog erarbeitet, der sich auf die Stipendienvergabe der Stiftung Kunstfonds bezieht und der hier nachfolgend publiziert sein soll.

Vorschläge der Künstler*inneninitiative “kunst+kind berlin” für einen Reform von Vergaberichtlinien und Gremien der Stiftung Kunstfonds Bonn.

  1.  Grundsätzlich und allgemein fordern wir eine Quotenregelung zur Vermeidung des Gender Pay Gaps und des Gender Support Gaps.
  2.  Wir fordern außerdem eine Förderstruktur, die nicht „Exzellenz“förderung ist (was und wer ist „exzellent“?), sondern Breitenförderung. Das heißt, dass grundsätzlich
    1.  jene, die einmal ein Stipendium der SK bekommen haben, von weiteren Bewerbungen ausgeschlossen sind.
    2.  dass alle Sparten gefördert werden und nicht nur die „trendigen“ Medien wie Film, Video, Intervention, etc.
    3.  dass alle Regionen Deutschlands Beachtung finden und die Geförderten nicht vorrangig in Berlin gemeldet sind.
    4.  dass bisher benachteiligte Gruppen, darunter auch Künstlerinnen mit Sorgepflichten und entsprechend „löchrigen“ Lebensläufen, besondere Beachtung finden. Kinder zu haben (vor allem mehrere) oder alleinerziehend zu sein, ist zwar kein Garant für Kontinuität in der künstlerischen Produktion und Ausstellungstätigkeit, aber auch kein Ausschlusskriterium für das Kriterium der „gesamtstaatlichen“ Bedeutung. Da die SK bislang aber gerade jene förderte, die lückenlose Ausstellungs- und Förderbiografien haben sind, entsteht der Eindruck einer diskriminierenden Vergabepraxis.
    5.  dass all jene Bewerber*innen, die einen Professor*innentitel führen oder eine akademische Festanstellung haben, nicht zur Bewerbung zugelassen sind.

Was die Zusammensetzung der Gremien betrifft (auch des Vorstands der SK selbst!), fordern wir,

  1.  dass die Jurymitglieder ebenfalls alle Regionen und Sparten abdecken – dies ist insbesondere dann leicht zu verwirklich, wenn, wie geschehen, per Zoom konferiert wird.
  2.  dass die Lebenspartner*innen von Jurymitgliedern von Förderungen ausgeschlossen sind und
  3.  dass Jurys und SK-Vorstand selbst nicht aus immer neuen Spielarten eines „Clubs“ zusammengesetzt sind. Da die Jurymitglieder neben Prestigegewinn auch hochdotiert sind (Tagessatz 500.-€) entsteht so der Eindruck mafiöser Strukturen. Diese Machtfülle und Selbstreferenz ist einer von Steuergeldern finanzierten, bundesdeutschen Einrichtung unwürdig.

Aus all diesem ergibt sich

  • mehr Breitenförderungen statt (anachronistischer) Exzellenzförderung
  • Verringerung des Gender Gaps und der Benachteiligung von bestimmten Personengruppen. Eliten bildet der kommerzielle Kunstmarkt selbst – eine mit Steuergeld agierende Stiftung eines demokratischen Staates sollte diese Entwicklung nicht unterstützen, sondern korrigieren!
  • Förderungen für bislang marginalisierte Personengruppen, darunter Künstler*innen (Männer und Frauen) mit Sorgeverpflichtungen (z.B. Präsenz-Vor-Ort-Stipendien wie in NRW, Wiedereinstiegsförderung nach der Familienphase bzw. längerfristige Atelierförderungen oder andere Vergünstigungen für Alleinerziehende).

www.kunstundkind.berlin