Der Bundesverband Bildende Künstlerinnen und Künstler hat eine Aktualisierung der Leitlinie Ausstellungsvergütung erarbeitet. Diese ist seit Anfang Februar 2021 verfügbar. Sie bietet für Künstler*innen eine Verhandlungsgrundlage und weist Veranstalter*innen und Institutionen den Weg zur angemessenen Vergütung der Leistungen von Künstler*innen im Zusammenhang mit Ausstellungen. Sie definiert Anwendungsbereich und Kriterien und bietet Musterberechnungen und einen Mustervertrag.
Bildende Künstler*innen sind überdurchschnittlich qualifiziert. Im Schnitt absolvieren etwa 80 Prozent ein Studium an einer Kunstakademie oder Fachhochschule. Im Jahr 2019 lag das Jahreseinkommen bei 60 % der Bildenden Künstler*innen unter 5.000 Euro und weitere 35% verdienten immer noch weniger als 20.000 Euro. Das ist zu wenig. Un- und unterbezahlte künstlerische Leistungen sollten der Vergangenheit angehören!
Die Folgen der Corona-Pandemie haben noch deutlicher gemacht, wie dramatisch es um die Einkommenssituation Bildender Künstler*innen bestellt ist: Künstlerische Einkommen müssen Teil des Kunstbetriebes werden und nachhaltig gesichert werden. Eigentlich schon seit vielen Jahren, aber spätestens jetzt muss kontinuierlich und gemeinsam auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Kommunen – die angemessene Vergütung künstlerischer Leistungen thematisiert werden und beispielsweise eine Bindung von Fördermittelvergaben an eine leistungsgerechte Bezahlung folgerichtig.
Die Leitlinie Ausstellungsvergütung gibt es sowohl in gedruckter Fassung als auch hier zum Download. Eine gedruckte Version wird allem BBK-Mitgliedern automatisch zugesandt. (tr)