Open Call: Auktion in Tharandt

Die Buchhandlung Findus, ein sympathischer Ort in Tharandt, lobt über den örtlichen Lions Club einen kleinen Wettbewerb aus. Insgesamt 20 Werke von Künstler:innen werden dort von August bis Oktober ausgestellt und schließlich, während der Finissage, versteigert. Bewerbungsschluss ist der 1. Februar 2025. 

Das vom  Lions Club Tharandt organisierten das Konzetti  wird mit einer professionellen Einführung in die Werke während der Vernissage eröffnet.
Außerdem geben auch ein gedrucktes Begleitheft mit den Arbeiten und Künstler:innendaten sowie eine Internetseite Einblick. Für beides werden professionelle Repros der Arbeiten gemacht. Krönender Abschluss ist dANN die Finissage mit anschließender Versteigerung der Werke.

Wer eine Arbeit beisteuern möchte, kann sich hier  ausführlicher informieren:

Was kann eingereicht werden?
Farbige Ölskizzen oder gar Malereien sein, aber auch Zeichnungen, Drucke, Skulpturen oder Plastiken sind möglich. Der Preis der Arbeit sollte bei 80-100 Euro liegen. Dieses Geld wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Eine Jury wählt aus.

Bewerbungsfrist:  01. Februar 2025
Vernissage:  22. August 2025
Finissage mit Versteigerung:  24. Oktober 2025

Wie bewerben ?
Eine kleine formlose Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf und einem
Foto der Arbeit sowie deren Startpreis (80-100 €) geht per Mail an: annaluise@erler.cc

Noch im Februar kommt eine Rückmeldung. Sollte euer Werk ausgewählt werden, freuen sich die Veranstalter über eine persönliche Teilnahme an Vernissage und Finissage.

©Auktion mit Maxi Wollner, Foto: Anna-Luise Erler

Open Call 2025: Artists in Residence Schwaz (AT)

Die Stadtgemeinde Schwaz in Tirol, Österreich, vergibt 2025 ein Stipendium an professionelle bildende Künstler:innen, Medienkünstler:innen und Kurator:innen aus dem deutschsprachigen Raum.

Die alte Bergbaustadt Schwaz ist umgeben von Natur und bietet auf kleinem Raum ein vielfältiges kulturelles Angebot. Es lädt zur Entschleunigung im Arbeitsprozess und Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Projekten ein. Ziel ist es, einen interkulturellen Dialog zu fördern, der den künstlerischen Arbeitsprozess, die Recherche und den Produktionskontext in Gegenüberstellung mit lokalen Themen sichtbar macht. Vorgesehen ist ein Künstler:in-Pressetermin und ein öffentlicher Gesprächstermin mit dem:der Stadtkünstler:in im Laufe des Aufenthalts in Schwaz. Das Stipendium wird nach einem offenen Bewerbungsverfahren von einer Fachjury (bestehend aus der Kulturreferentin der Stadt Schwaz, zwei Kurator:innen sowie einem:einer Künstler:in) vergeben.

Dauer: mind. 4, max. 8 Wochen , April und Mai 2025

Die Stadtgemeinde Schwaz stellt für die künstlerische Tätigkeit, neben Arbeits- und Wohnmöglichkeit, Unterstützungsgelder in Höhe von Euro 1.500,- pro Aufenthaltsmonat zur Verfügung. Bei einem zweimonatigen Aufenthalt werden also insgesamt Euro 3.000,- zur Verfügung gestellt. Bei vorzeitigem Abbruch vermindert sich die Unterstützungssumme im Tagesverhältnis. Anreisekosten werden bis zu Euro 200,- mitfinanziert.

Bewerbungsfrist: 31.01.2025 per Mail an artistsinresidence@schwaz.at

Ein Bescheid an alle Bewerber:innen erfolgt bis 28.02.2025 per Mail. Jurybegründungen werden nicht bekannt gegeben.

Alle Informationen hier.

Ateliergespräch: Thomas Judisch im Gespräch mit Jörg Goedecke

Die Einladung zu und auch Mitschriften/Audios von Ateliergesprächen sollen  2025 ein Gegenstand auf der KBD-Homepage sein. Am 1. Februar unterhält sich Jörg Goedecke (Galerie Gebr. Lehmann) mit Thomas Judisch – in seinem Atelier. 

Was: Ateliergespräch | Jörg Goedecke (Galerie Gebr. Lehmann) spricht mit dem Künstler Thomas Judisch in dessen Atelier

DINGE UND GEGENSTÄNDE DES ALLTAGS WERTVOLL ERSCHEINEN LASSEN ODER IN ABWESENHEIT DER NUTZERINNEN UND NUTZER DOKUMENTIEREN, WERTVOLLES BANALISIEREN, ILLUSIONEN
ERSCHAFFEN. THOMAS JUDISCH NIMMT UNS MIT AUF SEINER REISE BEKANNTES NEU WAHRZUNEHMEN UND VERGÄNGLICHES UNVERGÄNGLICH ZU MACHEN.

Wann:  1. Februar 2025, 18 Uhr
Wo:
ATELIER GEH8, Gehestr. 8, 01127 Dresden

Wer bei einem der von Clivia Bahrke veranstalteten Art Talks dabei sein möchte, findet hier die Möglichkeit sich anzumelden, um ein Ticket (30 € inkl. Getränke) zu buchen:

Ateliergespräche | Dresden

© Foto von Thomas Judisch, Clivia Bahrke

 

 

 

Ausschreibung: BBK Oberbayern präsentiert Druckkunst

Der BBK Oberbayern veranstaltet vom 22.02. bis 16.03. 2025 eine Ausstellung manueller Druckkunst und lädt bundesweit BBK-Mitglieder zur Teilnahme ein. Bewerbungsfrist ist der 02.02.2025.

Am 15. März 2018 wurden die traditionellen Drucktechniken in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen. Ein Tag zum Feiern, finden wir! Deshalb findet immer am 15. März der Tag der Druckkunst statt. In einer Vielzahl von Veranstaltungen wird rund um diesen Tag bundesweit bis hin ins benachbarte europäische Ausland eindrucksvoll bewiesen, wie lebendig dieses Kulturerbe ist!

Alles zur Ausschreibung und den Ausstellungsbedingungen hier.

 

Stadtrat lehnt Sanierung der robotron-Kantine ab

©robotron-Kantine, Anja Schneider

Statement des Künstlerbund Dresden: Stadtrat bringt mit Stimmen von CDU, AfD und Team Zastrow die Sanierung der robotron-Kantine zu Fall.

Der Dresdner Stadtrat hat am 13.12.2024 mit einer Mehrheit von CDU, AfD, Team Zastrow und gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linke, PVP und BSW die Eigenmittel in einer bescheidenen Höhe von 1,5 Mio Euro für die denkmalgeschützte robotron-Kantine, ein im Herzen der Stadt gelegener Pavillionbau der Nachkriegsmoderne, abgelehnt. Mit dieser Entscheidung wurde die bereits mehrheitlich vom Bund (4 Mio Euro) und der heute in den USA lebenden Familie Arnhold (1,5 Mio Euro) finanzierte Sanierung des Architekturdenkmals zu Fall gebracht.

Voller Unverständnis stehen wir dieser Entscheidung gegenüber, die ein Zeugnis von fehlendem kulturpolitischem Engagement im Stadtrat ist.

Die erfolgreiche Nutzung der robotron-Kantine durch Kunsthaus und OSTRALE Biennale in den letzten Jahren belegt, dass internationale zeitgenössische Bildende Kunst ins Stadtzentrum gehört, da diese dort eine breitere Öffentlichkeit anspricht und erreicht.

Gerade jetzt, wo der Haushalt von massiven Kürzungen geprägt sein wird, ist es für die Kultur notwendig, sich auch über Drittmittel wie bspw. auch über Geld aus der Wirtschaft sowie aus privaten Spenden zu finanzieren. Der Umgang mit der Arnhold-Spende ist bedauerlich in Bezug auf das lange bestehende Band der Landeshauptstadt Dresden mit der heute u.a. in den USA lebenden Familie Arnhold, deren Vorfahren zu den größten Mäzenen im Bereich Kunst, Kultur und Sozialem gehörten. Weiterhin behindert auch der Umgang mit den Fördermitteln des Bundes die Bemühungen unserer Kultureinrichtungen und Projektträger, an zu Haushaltsmitteln alternativen Finanzierungsmöglichkeiten  zu gelangen.

Wir fordern den Stadtrat deshalb dazu auf, die gravierenden negativen Folgen des Beschlusses für die gesamte Kunst- und Kulturlandschaft unserer Stadt zu verhindern. Der Stadtrat muss seinen, aus seinen eigenen Beschlüssen resultierenden Verpflichtungen nachkommen und den Weg frei machen für die Sanierung der robotron-Kantine und somit den Kunst- und Kulturstandort Dresden unterstützen und stärken.

©Foto: Anja Schneider

 

robotron-Kantine: Statement Facharbeitsgruppe Bildende Kunst

©robotron-Kantine, Anja Schneider
Stadtrat bringt mit Stimmen von CDU, AfD und Team Zastrow die Sanierung der robotron-Kantine zu Fall.

Der Dresdner Stadtrat hat am 13.12.2024 mit einer Mehrheit von CDU, AfD, Team Zastrow gegen die Stimmen von SPD, Bündnis / Die Grünen, Linke, PVP und BSW die Eigenmittel in einer bescheidenen Höhe von 1,5 Mio Euro für die denkmalgeschützte robotron-Kantine, ein im Herzen der Stadt gelegener Pavillionbau der Nachkriegsmoderne, abgelehnt. Mit dieser Entscheidung wurde die bereits mehrheitlich vom Bund (4 Mio Euro) und der Dresdner Familie Arnhold  (1,5 Mio Euro) finanzierte Sanierung des Architekturdenkmals zu Fall gebracht.

Die Facharbeitsgruppe für Bildende Kunst, als beratendes Gremium des Amtes für Kultur und Denkmalschutz Dresden, sieht in dieser Entscheidung und der vorangegangenen Argumentation einen schwerwiegenden kulturpolitischen Fehler, der Dresden auf lange Sicht beschädigen wird.

Aktzeichnen | Regelmäßig hier im Künstlerbund

Der nächste gemeinsame Aktzeichenabend findet am

14. Januar 2025, 18 – 21 Uhr

in den Räumen der Geschäftsstelle auf der Hauptstraße 34 statt.

Das Aktzeichnen mit wechselnden Modellen findet regelmäßig im Abstand von etwas 6 Wochen statt.

Wir bitten bei Interesse um eine verbindliche Anmeldung!

Ganztagsangebote an Schulen einpflegen: Die sächsische Kooparationsdatenbank

Bereits seit 2023 bietet das Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) allen  interessierten Kulturakteur:innen die Möglichkeit, kulturelle Aktivitäten im Ganztagsbereich für sächsische Schulen in der Kooperationsdatenbank einzupflegen. 

Diese Datenbank Kooperationspartner nutzen Schulen u.a. zum Finden von  Bildenden Künstler:innen als externe Partner:innen zur Umsetzung von Ganztagsangeboten und anderen unterrichtsergänzenden Angeboten für Schülerinnen und Schüler.

Wer kann sich hier eintragen? 

“Prinzipiell kann jeder, der sich dazu berufen fühlt, einer Schule ein Ganztagsangebot unterbreiten,” sagt Ulrike Ludwig, die zuständige Referentin und Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag des LASUB.

Und weiter: “Man muss nur die rechtlichen Vorgaben (z.B. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis der Masernschutzimpfung ab bestimmtem Geburtsjahrgang) einhalten. Wenn eine Schule gute Erfahrungen mit einer nicht explizit qualifizierten Person gemacht hat, dann wird die Schule sicher wieder auf diese zurückgreifen.

Die Verantwortung darüber, wer in der Schule X ein GTA leitet, liegt in der Hand der Schulleitung. Diese bestimmt letztendlich das Bild, das die Schule von sich nach außen und innen zeigt. Die Intensität der Ganztagsangebote, die Anzahl der jeweils teilnehmenden Schüler, der inhaltliche Anspruch an die Angebote kann also variieren. Daraus ergeben sich dann vielleicht auch Unterschiede in der Höhe des Honorars. Laut der Rahmenvereinbarung des LBK Sachsen e.V. mit dem SMK sollen natürlich die entsprechenden Qualifikationen eines Angebotsleiters bei der Honorargestaltung berücksichtigt werden. Finanzielle Zwänge beschränken die Schulleitungen aber oftmals, da Angebote für möglichst viele Schüler gemacht werden wollen.”

Zu berücksichtigen sei zudem, so Ulrike Ludwig,  dass das Leiten von Ganztagsangeboten an Schulen nicht als Haupttätigkeit für das Bestreiten des Lebensunterhaltes gedacht ist. Deshalb würden ausschließlich Honorarverträge geschlossen.  Kurzum: GTAs dürfen nur als Nebentätigkeit angeboten werden.

Kulturelle Bildung braucht sichere Perspektiven

Sicher ist, dass kulturpädagogische Angebote Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen Zugang zu kulturellem Leben ermöglichen. Sie ermlöglichen kulturelle Teilhabe – unabhängig von Herkunftsmilieu und Haushaltseinkommen  und  stärken insofern auch  den  sozialen Zusammenhalt.

Umso wichtiger ist es deshalb auch, dass die  ihr eure Ganztagsangebote  zu fairen Bedingungen ausüben können.

Wir empfehlen euch  neben der Lektüre der im vergangenen Jahr geschlossenen Rahmenvereinbarung des LBK Sachsen mit dem Kultusministerium vor allem einen Blick in den vom BBK herausgegebenen Leitfaden Honorare. Auf S. 15 findet ihr eine Beispielkalkulation für ein Projekt der Kulturellen Bildung.

Hier geht es zu einer Info-Seite von verdi zum Thema kulturelle Bildung.

Für weitere Informationen seitens des LASUB ist Frau Ulrike Ludwig die Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag,  Tel.: 0375 4444-381, Mail: ulrike.ludwig@lasub.smk.sachsen.de.

 

#pay the artist! – künstlerische Arbeit adäquat vergüten!