Druckkunst in Dresden | Die Adressen

Am 15. März 2018 wurden die traditionellen Drucktechniken in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen. Wir haben aus diesem Anlass einmal alle wichtigen Adressen in Dresden zusammengestellt. Hier ist es heute möglich zu drucken oder zu lernen wie es geht.

GRAFIKWERKSTATT Landeshauptstadt Dresden
Die über 60-jährige Grafikwerkstatt der Landeshauptstadt Dresden ist im Souterrain der Technischen Sammlungen Dresden, im Stadtteil Blasewitz Zuhause und bietet die Möglichkeit, eine Vielzahl an originalgrafischen Drucktechniken selbst auszuführen oder die Arbeiten von ausgebildeten Druckern ausführen lassen.

Die Grafikwerkstatt versteht sich als Arbeitsplatz, Treffpunkt, Rückzugsort wie auch als  kommunale Werkstatt zur Förderung von Künstler:innen in Dresden. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit Partnerwerkstätten in Schweden, Ohio/USA, Österreich, Polen, Makedonien, Frankreich, Griechenland, Großbritanien und Deutschland kontinuierlich internationale Künstler-Austauschprogramme organisiert.

www.grafikwerkstattdresden.de


Hochschule für Bildende Künste Dresden | Während des Studiums 

Die Druckgrafik hat an der Hochschule für Bildende Künste Dresden eine lange Tradition und wird auch gegenwärtig von den Studierenden vielfältig genutzt. Hier sind die Werkstätten zu finden, die für das Studium an der HfBK Dresden zur Verfügung stehen.

 

Alte Feuerwache Dresden
Spannende Kurse in Lithografie, Zeichnen und mehr, vermittelt von erfahrenen Künstler:innen und das in gut ausgestatteten Werkstätten und mit vielfältigem Arbeitsmaterial,  verspricht der Verein im alten Dorfkern von Blasewitz.  Und das für Anfänger und Fortgeschrittene.


Erlenwerk  

Das erlenwerk ist die jüngste Werkstatt für traditionelle Druckgrafik und Papierhandwerk in der Stadt. Einige Absolventinnen der HfBK Dresden haben sich hier zusammengetan, die sich auch über ihr Studium hinaus weiterhin mit dem Medium beschäftigen wollen und zudem einen Lernort für alle Interessierten geschaffen haben.  In unterschiedlichen Kursformaten geben sie ihr Wissen über verschiedene Techniken an Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene weiter und schaffen damit einen Raum, in dem künstlerisch gearbeitet und experimentiert wird. Zu den aktuellen Kursen geht es hier.

www.erlenwerk.de

riesa efau
Der soziokulturelle Verein in der Friedrichstadt bietet seit über 30 Jahren Kurse in Druckkunst, u.a. in Lithographie, Tiefdruck und Siebdruck. Das jeweils aktuelle Kursprogramm finden Sie hier.

Buchkinder Dresden
Wer Kinder hat, hat in Dresden ganz besonderes Glück. Denn bereits seit 2008  arbeitet in Dresden der Verein „Buchkinder Dresden e.V.“ mit dem Ziel,  Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, in wöchentlichen Kursen ihre Ideen in Geschichten auszudrücken, eigene Illustrationen dazu zu entwickeln und diese als selbst gedrucktes, handwerklich gebundenes Buch in den Händen zu halten. Dieser kreative Prozess wird von unseren ehrenamtlichen Kursleitern von professioneller Hand begleitet.
© Grafikwerkstatt Dresden 

Herrenberg-Urteil: Übergangsregelung bis Ende 2026

Anlässlich des sogenannten Herrenberg-Urteils hat der Deutsche Bundestag jetzt eine Übergangsregelung beschlossen, die bis Ende 2026  gelten wird.

Diese Übergangsregelung sieht vor, dass Auftraggeber und Auftragnehmer bei Vertragsschluss untereinander schriftlich vereinbaren, dass von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen wird.

Demnach besteht eine Sozialversicherungspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung erst ab dem 1. Januar 2027, wenn im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren festgestellt wird, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

Diese Regelung war erforderlich, da nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022 sich die Sozialversicherungsträger (GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) in einem Gemeinsamen Besprechungsergebnis vom 04.05.2023 auf die „Versicherungsrechtliche Beurteilung von Lehrern und Dozenten“ verständigt haben. Das Besprechungsergebnis ist seit dem 01.07.2023 Grundlage für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung. Dies führt aktuell zu einer großen Verunsicherung in der kulturellen Bildung sowie der Weiterbildung.

Es bestand die Gefahr, dass aufgrund von Rechtsunsicherheit Angebote kultureller Bildung drastisch zurückgefahren werden. Auch drohten sowohl öffentlichen als auch privaten Einrichtungen der kulturellen Bildung ggfs. hohe Nachzahlungen, die existenzbedrohend sein können.

Einige privatwirtschaftliche Anbieter haben bereits ihr Angebot eingeschränkt. Betroffen sind aus dem Bereich der kulturellen Bildung u.a. Volkshochschulen, Jugendkunstschulen, Musikschulen, Ballettstudios, Weiterbildungsanbieter und andere mehr – unabhängig von ihrer Rechtsform bzw. öffentlichen Förderung.

Weitere Informationen vom Bundesverband Freier Musikschulen

Weitere Informationen beim Verband der Gründer und Selbstständigen

 

robotron-Kantine: Statement Facharbeitsgruppe Bildende Kunst

©robotron-Kantine, Anja Schneider
Stadtrat bringt mit Stimmen von CDU, AfD und Team Zastrow die Sanierung der robotron-Kantine zu Fall.

Der Dresdner Stadtrat hat am 13.12.2024 mit einer Mehrheit von CDU, AfD, Team Zastrow gegen die Stimmen von SPD, Bündnis / Die Grünen, Linke, PVP und BSW die Eigenmittel in einer bescheidenen Höhe von 1,5 Mio Euro für die denkmalgeschützte robotron-Kantine, ein im Herzen der Stadt gelegener Pavillionbau der Nachkriegsmoderne, abgelehnt. Mit dieser Entscheidung wurde die bereits mehrheitlich vom Bund (4 Mio Euro) und der Dresdner Familie Arnhold  (1,5 Mio Euro) finanzierte Sanierung des Architekturdenkmals zu Fall gebracht.

Die Facharbeitsgruppe für Bildende Kunst, als beratendes Gremium des Amtes für Kultur und Denkmalschutz Dresden, sieht in dieser Entscheidung und der vorangegangenen Argumentation einen schwerwiegenden kulturpolitischen Fehler, der Dresden auf lange Sicht beschädigen wird.

Aktzeichnen | Regelmäßig hier im Künstlerbund

Das Aktzeichnen mit wechselnden Modellen findet regelmäßig im Abstand von etwa 5 Wochen, in den Räumen der Geschäftsstelle auf der Hauptstraße 34 statt.

Neue Termine werden immer am jweilige Abend abgestimmt, bei Interesse gerne unter martina.remlinger@kuenstlerbund-dresden. de erfragen.

Wir bitten bei Interesse um eine verbindliche Anmeldung!

Ganztagsangebote an Schulen einpflegen: Die sächsische Kooparationsdatenbank

Bereits seit 2023 bietet das Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) allen  interessierten Kulturakteur:innen die Möglichkeit, kulturelle Aktivitäten im Ganztagsbereich für sächsische Schulen in der Kooperationsdatenbank einzupflegen. 

Diese Datenbank Kooperationspartner nutzen Schulen u.a. zum Finden von  Bildenden Künstler:innen als externe Partner:innen zur Umsetzung von Ganztagsangeboten und anderen unterrichtsergänzenden Angeboten für Schülerinnen und Schüler.

Wer kann sich hier eintragen? 

„Prinzipiell kann jeder, der sich dazu berufen fühlt, einer Schule ein Ganztagsangebot unterbreiten,“ sagt Ulrike Ludwig, die zuständige Referentin und Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag des LASUB.

Und weiter: „Man muss nur die rechtlichen Vorgaben (z.B. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis der Masernschutzimpfung ab bestimmtem Geburtsjahrgang) einhalten. Wenn eine Schule gute Erfahrungen mit einer nicht explizit qualifizierten Person gemacht hat, dann wird die Schule sicher wieder auf diese zurückgreifen.

Die Verantwortung darüber, wer in der Schule X ein GTA leitet, liegt in der Hand der Schulleitung. Diese bestimmt letztendlich das Bild, das die Schule von sich nach außen und innen zeigt. Die Intensität der Ganztagsangebote, die Anzahl der jeweils teilnehmenden Schüler, der inhaltliche Anspruch an die Angebote kann also variieren. Daraus ergeben sich dann vielleicht auch Unterschiede in der Höhe des Honorars. Laut der Rahmenvereinbarung des LBK Sachsen e.V. mit dem SMK sollen natürlich die entsprechenden Qualifikationen eines Angebotsleiters bei der Honorargestaltung berücksichtigt werden. Finanzielle Zwänge beschränken die Schulleitungen aber oftmals, da Angebote für möglichst viele Schüler gemacht werden wollen.“

Zu berücksichtigen sei zudem, so Ulrike Ludwig,  dass das Leiten von Ganztagsangeboten an Schulen nicht als Haupttätigkeit für das Bestreiten des Lebensunterhaltes gedacht ist. Deshalb würden ausschließlich Honorarverträge geschlossen.  Kurzum: GTAs dürfen nur als Nebentätigkeit angeboten werden.

Kulturelle Bildung braucht sichere Perspektiven

Sicher ist, dass kulturpädagogische Angebote Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen Zugang zu kulturellem Leben ermöglichen. Sie ermlöglichen kulturelle Teilhabe – unabhängig von Herkunftsmilieu und Haushaltseinkommen  und  stärken insofern auch  den  sozialen Zusammenhalt.

Umso wichtiger ist es deshalb auch, dass die  ihr eure Ganztagsangebote  zu fairen Bedingungen ausüben können.

Wir empfehlen euch  neben der Lektüre der im vergangenen Jahr geschlossenen Rahmenvereinbarung des LBK Sachsen mit dem Kultusministerium vor allem einen Blick in den vom BBK herausgegebenen Leitfaden Honorare. Auf S. 15 findet ihr eine Beispielkalkulation für ein Projekt der Kulturellen Bildung.

Hier geht es zu einer Info-Seite von verdi zum Thema kulturelle Bildung.

Für weitere Informationen seitens des LASUB ist Frau Ulrike Ludwig die Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag,  Tel.: 0375 4444-381, Mail: ulrike.ludwig@lasub.smk.sachsen.de.

 

#pay the artist! – künstlerische Arbeit adäquat vergüten!

 

Ein Meilenstein im Kampf um faire Honorare

Seit 1. Juli gilt die Verpflichtung zu einer garantierten Mindestvergütung für künstlerische Leistungen bei Projekten, die mehrheitlich mit Mittel des Bundesressorts für Kultur und Medien gefördert sind.

Diese wichtige Änderung sorgt nicht nur für bessere Verdienstmöglichkeiten für Bildende Künstler:innen, sondern ist zudem von zentraler Bedeutung für die Bestrebungen Honorarregeln für alle mit öffentlichen Mitteln finanzierten Projekte und Institutionen zu erreichen – auf bundes- und regionaler Ebene.

Die  jetzt in Kraft tretenden Honoraruntergrenzen richten sich nach den bundesweiten Empfehlungen der Berufs- und Fachverbände. Für den Bereich der Bildenden Kunst ist der „Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ des BBK Bundesverbandes die fundierte Grundlage.

Das ist ein echter Meilenstein im Kampf um faire Honorare und zeigt, dass sich das Engagement in einem BBK Verband lohnt. Bleiben wir gemeinsam dran unsere gemeinsame Forderung immer breiter zu streuen und durchzusetzen:

pay the artist! – künstlerische Arbeit adäquat vergüten!

Hier findet ihr den Leitfaden Honorare des BBK Bundesverbandes.

Die 9. KÜNSTLERMESSE DRESDEN war ein Augenschmauß

9. KMDD, Peter Zuber

Die 9. KÜNSTLERMESSE DRESDEN ist vorbei.  Unser Dank gilt ganz besonders euch, den 130 Aussteller:innen!  Er gilt der Messe-AG und all unseren Helfer:innen und natürlich auch all unseren Sponsoren und Förderinnen, die dieses Fest für die Sinne möglich gemacht haben. Einige Impressionen finden Sie hier auf der Messe-Website.

Die 10. KMDD ist für das April-Wochenende 17./18./19.04.2026 in Planung.

bbk berlin schreibt an Claudia Roth

Am 13. Februar hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth in einer Presseerklärung die Aufnahme von Honoraruntergrenzen in die Bestimmungen der Kulturförderung bekannt gegeben. Ein wichtiger Schritt zur gerechteren Bezahlung von künstlerischer Arbeit!

Der Vorstand des bbk berlin reagierte darauf mit einem offenen Schreiben an Claudia Roth, in dem er die Notwendigkeit dieses Schritts begrüßt, um gleichzeitig darauf aufmerksam zu machen, dass der Bund nicht hinter den Berliner Mindesthonoraren zurückbleiben dürfe.

Hier geht es zum Brief an die Kulturstaatsministerin

und hier zu einer Info über Honoraruntergrenzen.

Kunst ist Arbeit – pay the artist!

Ein neuer Meilenstein ist gesetzt:  KulturstaatsministerinClaudia Roth hat  angekündigt, ab 2024 Honoraruntergrenzen für die Vergütung künstlerischer Leistungen auf Bundesebene einzuführen. 

Bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrats am 21. September 2023  hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth MdB angekündigt, dass die vom Bund geförderten  Kultureinrichtungen ab dem kommenden Jahr für Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler mindestens Honorare in Höhe einer Honoraruntergrenze zahlen müssen.

Der Geschäftsführer des Deutschen KulturratesOlaf Zimmermann, sagte dazu: „Das ist ein sehr wichtiges Signal, denn bislang liegt ihr Durchschnittseinkommen unter 20.000 Euro brutto im Jahr. Die Zeiten, in der die schwierige wirtschaftlichen Lage der selbstständigen Kulturschaffenden nur bedauert wurde, geht glücklicherweise zu Ende. Jetzt werden tatsächlich Verbesserungen auf den Weg gebracht. Die Basishonorare oder Honoraruntergrenzen für freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler sind ein besonders wichtiger Baustein zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern.“

Auch  der BBK Bundesverband begrüßt die Ankündigung, denn damit nähert sich die Bundesregierung einem wichtigen kulturpolitischen Ziel der Koalitionsvereinbarung weiter an. Mit der zügigen Umsetzung der Ankündigung kann der Bund eine Vorbildrolle einnehmen. Dies
unterstützt auch die Länder dabei, die sog. Honorarmatrix der
Kulturministerkonferenz mit Leben zu füllen.

Für den Bereich der Bildenden Kunst bietet der „Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ eine fundierte Grundlage.  Er wird von den großen Künstler:innenverbänden BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK getragen und findet schon jetzt zunehmend Anwendung in der Praxis.

Dagmar Schmidt und Marcel Noack, BBK-Bundesvorsitzende: „Kunst ist Arbeit, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil anlässlich des KSK-Jubiläums richtig sagte. Die Ankündigung von Claudia Roth ist ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der vielfach prekären Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Denn bessere Einkommen machen resilienter gegen Krisen und sichern ab gegen Altersarmut.

(BBK/Deutscher Kulturrat)