Herrenberg-Urteil: Übergangsregelung bis Ende 2026

Anlässlich des sogenannten Herrenberg-Urteils hat der Deutsche Bundestag jetzt eine Übergangsregelung beschlossen, die bis Ende 2026  gelten wird.

Diese Übergangsregelung sieht vor, dass Auftraggeber und Auftragnehmer bei Vertragsschluss untereinander schriftlich vereinbaren, dass von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen wird.

Demnach besteht eine Sozialversicherungspflicht aufgrund einer abhängigen Beschäftigung erst ab dem 1. Januar 2027, wenn im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren festgestellt wird, dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

Diese Regelung war erforderlich, da nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil aus dem Jahr 2022 sich die Sozialversicherungsträger (GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) in einem Gemeinsamen Besprechungsergebnis vom 04.05.2023 auf die „Versicherungsrechtliche Beurteilung von Lehrern und Dozenten“ verständigt haben. Das Besprechungsergebnis ist seit dem 01.07.2023 Grundlage für Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung. Dies führt aktuell zu einer großen Verunsicherung in der kulturellen Bildung sowie der Weiterbildung.

Es bestand die Gefahr, dass aufgrund von Rechtsunsicherheit Angebote kultureller Bildung drastisch zurückgefahren werden. Auch drohten sowohl öffentlichen als auch privaten Einrichtungen der kulturellen Bildung ggfs. hohe Nachzahlungen, die existenzbedrohend sein können.

Einige privatwirtschaftliche Anbieter haben bereits ihr Angebot eingeschränkt. Betroffen sind aus dem Bereich der kulturellen Bildung u.a. Volkshochschulen, Jugendkunstschulen, Musikschulen, Ballettstudios, Weiterbildungsanbieter und andere mehr – unabhängig von ihrer Rechtsform bzw. öffentlichen Förderung.

Weitere Informationen vom Bundesverband Freier Musikschulen

Weitere Informationen beim Verband der Gründer und Selbstständigen

 

Neues aus unseren Ateliers 2025

Die Frist für die Ausschreibung unserer diesjährigen Mitgliederausstellung in der Villa Eschebach ist am 31. März abgelaufen. Wir freuen uns über die vielen Einreichungen und das große Interesse an diesem Projekt!

Inzwischen hat die Jury getagt und die Arbeiten von 45 Künstler:innen ausgewählt:

Dies sind die Namen der für 2025 jurierten Ausstellenden: 

Matthias Bausch | Willi Boos | Gudrun Brückel | Carsten Bürger | Alexander Clauß | Christa Donner | Heinz Ferbert | Luise Fiedler | Carsten Gille | Sebastian Glockmann | Else Gold | Monika Grobel | Catrin Große | Winfried Hänel | Susanne Hampe | Sabine Heinrich | Roland Hensel | Frank Herrmann | Heike Herzog | Marion Kahnemann | Anke Kiermeier | Michael Klose | Cornelia Konheiser | Ulrike Kunze | Jens Küster | Michael Lange | Hanif Lehmann | Jeanette Mörz | Mirjam Moritz | Yuka Origasa | Sylvia Pàsztor | Katrina L. Pennington | Christian Rätsch | Anita Rempe | Petra Schade | Juliane Schmidt | André Schulze | Hartmut Trache | Anita Voigt | Frank Voigt | Michael Wagner | Tina Warmuth | René Weigel | Christoph Wischniowski | Franz Zadniček

Hier auch schon mal alle Daten:

Neues aus unseren Ateliers

Aktuelle Positionen
von 45 Mitgliedern des
Künstlerbund Dresden e.V.

Wann:  8. Juli  2023 – 12. September 2025

Vernissage: 8. Juli,  19 Uhr

Wo: Villa Eschebach, Volksbank Dresden-Bautzen eG, Georgenstr. 6, 01097 Dresden

 

robotron-Kantine: Statement Facharbeitsgruppe Bildende Kunst

©robotron-Kantine, Anja Schneider
Stadtrat bringt mit Stimmen von CDU, AfD und Team Zastrow die Sanierung der robotron-Kantine zu Fall.

Der Dresdner Stadtrat hat am 13.12.2024 mit einer Mehrheit von CDU, AfD, Team Zastrow gegen die Stimmen von SPD, Bündnis / Die Grünen, Linke, PVP und BSW die Eigenmittel in einer bescheidenen Höhe von 1,5 Mio Euro für die denkmalgeschützte robotron-Kantine, ein im Herzen der Stadt gelegener Pavillionbau der Nachkriegsmoderne, abgelehnt. Mit dieser Entscheidung wurde die bereits mehrheitlich vom Bund (4 Mio Euro) und der Dresdner Familie Arnhold  (1,5 Mio Euro) finanzierte Sanierung des Architekturdenkmals zu Fall gebracht.

Die Facharbeitsgruppe für Bildende Kunst, als beratendes Gremium des Amtes für Kultur und Denkmalschutz Dresden, sieht in dieser Entscheidung und der vorangegangenen Argumentation einen schwerwiegenden kulturpolitischen Fehler, der Dresden auf lange Sicht beschädigen wird.

Ganztagsangebote an Schulen einpflegen: Die sächsische Kooparationsdatenbank

Bereits seit 2023 bietet das Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) allen  interessierten Kulturakteur:innen die Möglichkeit, kulturelle Aktivitäten im Ganztagsbereich für sächsische Schulen in der Kooperationsdatenbank einzupflegen. 

Diese Datenbank Kooperationspartner nutzen Schulen u.a. zum Finden von  Bildenden Künstler:innen als externe Partner:innen zur Umsetzung von Ganztagsangeboten und anderen unterrichtsergänzenden Angeboten für Schülerinnen und Schüler.

Wer kann sich hier eintragen? 

„Prinzipiell kann jeder, der sich dazu berufen fühlt, einer Schule ein Ganztagsangebot unterbreiten,“ sagt Ulrike Ludwig, die zuständige Referentin und Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag des LASUB.

Und weiter: „Man muss nur die rechtlichen Vorgaben (z.B. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis der Masernschutzimpfung ab bestimmtem Geburtsjahrgang) einhalten. Wenn eine Schule gute Erfahrungen mit einer nicht explizit qualifizierten Person gemacht hat, dann wird die Schule sicher wieder auf diese zurückgreifen.

Die Verantwortung darüber, wer in der Schule X ein GTA leitet, liegt in der Hand der Schulleitung. Diese bestimmt letztendlich das Bild, das die Schule von sich nach außen und innen zeigt. Die Intensität der Ganztagsangebote, die Anzahl der jeweils teilnehmenden Schüler, der inhaltliche Anspruch an die Angebote kann also variieren. Daraus ergeben sich dann vielleicht auch Unterschiede in der Höhe des Honorars. Laut der Rahmenvereinbarung des LBK Sachsen e.V. mit dem SMK sollen natürlich die entsprechenden Qualifikationen eines Angebotsleiters bei der Honorargestaltung berücksichtigt werden. Finanzielle Zwänge beschränken die Schulleitungen aber oftmals, da Angebote für möglichst viele Schüler gemacht werden wollen.“

Zu berücksichtigen sei zudem, so Ulrike Ludwig,  dass das Leiten von Ganztagsangeboten an Schulen nicht als Haupttätigkeit für das Bestreiten des Lebensunterhaltes gedacht ist. Deshalb würden ausschließlich Honorarverträge geschlossen.  Kurzum: GTAs dürfen nur als Nebentätigkeit angeboten werden.

Kulturelle Bildung braucht sichere Perspektiven

Sicher ist, dass kulturpädagogische Angebote Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen Zugang zu kulturellem Leben ermöglichen. Sie ermlöglichen kulturelle Teilhabe – unabhängig von Herkunftsmilieu und Haushaltseinkommen  und  stärken insofern auch  den  sozialen Zusammenhalt.

Umso wichtiger ist es deshalb auch, dass die  ihr eure Ganztagsangebote  zu fairen Bedingungen ausüben können.

Wir empfehlen euch  neben der Lektüre der im vergangenen Jahr geschlossenen Rahmenvereinbarung des LBK Sachsen mit dem Kultusministerium vor allem einen Blick in den vom BBK herausgegebenen Leitfaden Honorare. Auf S. 15 findet ihr eine Beispielkalkulation für ein Projekt der Kulturellen Bildung.

Hier geht es zu einer Info-Seite von verdi zum Thema kulturelle Bildung.

Für weitere Informationen seitens des LASUB ist Frau Ulrike Ludwig die Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag,  Tel.: 0375 4444-381, Mail: ulrike.ludwig@lasub.smk.sachsen.de.

 

#pay the artist! – künstlerische Arbeit adäquat vergüten!

 

Ein Meilenstein im Kampf um faire Honorare

Seit 1. Juli gilt die Verpflichtung zu einer garantierten Mindestvergütung für künstlerische Leistungen bei Projekten, die mehrheitlich mit Mittel des Bundesressorts für Kultur und Medien gefördert sind.

Diese wichtige Änderung sorgt nicht nur für bessere Verdienstmöglichkeiten für Bildende Künstler:innen, sondern ist zudem von zentraler Bedeutung für die Bestrebungen Honorarregeln für alle mit öffentlichen Mitteln finanzierten Projekte und Institutionen zu erreichen – auf bundes- und regionaler Ebene.

Die  jetzt in Kraft tretenden Honoraruntergrenzen richten sich nach den bundesweiten Empfehlungen der Berufs- und Fachverbände. Für den Bereich der Bildenden Kunst ist der „Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ des BBK Bundesverbandes die fundierte Grundlage.

Das ist ein echter Meilenstein im Kampf um faire Honorare und zeigt, dass sich das Engagement in einem BBK Verband lohnt. Bleiben wir gemeinsam dran unsere gemeinsame Forderung immer breiter zu streuen und durchzusetzen:

pay the artist! – künstlerische Arbeit adäquat vergüten!

Hier findet ihr den Leitfaden Honorare des BBK Bundesverbandes.

Die 9. KÜNSTLERMESSE DRESDEN war ein Augenschmauß

9. KMDD, Peter Zuber

Die 9. KÜNSTLERMESSE DRESDEN ist vorbei.  Unser Dank gilt ganz besonders euch, den 130 Aussteller:innen!  Er gilt der Messe-AG und all unseren Helfer:innen und natürlich auch all unseren Sponsoren und Förderinnen, die dieses Fest für die Sinne möglich gemacht haben. Einige Impressionen finden Sie hier auf der Messe-Website.

Die 10. KMDD ist für das April-Wochenende 17./18./19.04.2026 in Planung.

bbk berlin schreibt an Claudia Roth

Am 13. Februar hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth in einer Presseerklärung die Aufnahme von Honoraruntergrenzen in die Bestimmungen der Kulturförderung bekannt gegeben. Ein wichtiger Schritt zur gerechteren Bezahlung von künstlerischer Arbeit!

Der Vorstand des bbk berlin reagierte darauf mit einem offenen Schreiben an Claudia Roth, in dem er die Notwendigkeit dieses Schritts begrüßt, um gleichzeitig darauf aufmerksam zu machen, dass der Bund nicht hinter den Berliner Mindesthonoraren zurückbleiben dürfe.

Hier geht es zum Brief an die Kulturstaatsministerin

und hier zu einer Info über Honoraruntergrenzen.

Reisestipendium Straßburg/F

In Zusammenarbeit mit der Partnerstadt Straßburg/Frankreich schreibt die Landeshauptstadt Dresden ein Reisestipendium nach in die elsässische Metropole aus.

Der/Die Künstler*innen erhalten ein 65 m² Atelier im Kulturzentrum „Bastion Nr. 14“ für zwei Monate zur Verfügung und werden in einer Wohnung im Stadtzentrum residieren.

Das Stipendium ist Teil eines Austauschprogramms mit der Grafikwerkstatt Dresden. Im Frühjahr 2026 findet ein vergleichbares Programm für eine*n Künstler*in aus Straßburg in Dresden statt.

Die Daten:

  • Arbeitsaufenthalt für zwei Monate mit Residenzpflicht
  • Kostenfreie Unterkunft im Zentrum und Atelier im Kulturzentrum „Bastion Nr. 14“
  • Stipendium inkl. Reisekosten in Höhe von 3.000 EUR.
  • Reisezeitraum voraussichtlichApril/Mai 2026
  • Die Unterkunft ist bedingt geeignet für Künstler*innen mit Kindern, Konditionen können erfragt werden.

Die Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene künstlerische Ausbildung
  • Künstlerischer Schwerpunkt: Malerei/Fotografie/Video/Konzept
  • Wohnsitz in Dresden
  • Englisch- und/oder Französischkenntnisse sind erforderlich.

    Die Bewerbung:
    Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
    Kurzbiografie, Motivationsschreiben mit Bezug zur Partnerstadt, zusätzlich in Englisch oder Französisch, Projektbeschreibung (max. 1-2 Seiten), Dokumentationsmaterial über die bisherige künstlerische Arbeit, nur als PDF-Portfoliokeine Weblinks, mit einer Maximalgröße von 10 MB. Einzureichen bei:Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz,
    Herrn Martin Chidiac, E-Mail: kultur-denkmalschutz@dresden.de
    Rückfragen: (0351) 488 8933

Bewerbungsschluss: Do, 05. Dezember 2025

Die Entscheidung:

Eine Jury aus Vertreter*innen des Amtes für Kultur und Denkmalschutz und Dresdner Künstler*innen sichten die eingereichten Bewerbungen und wählen den/die Künstler*in aus, der/die der Stadt Straßburg vorgeschlagen wird. Dabei bleibt die endgültige Entscheidung der einladenden Institution vorbehalten. Das Ergebnis wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 bekanntgegeben.

Ob das Stipendium tatsächlich realisiert werden kann, richtet sich nach den jeweils aktuellen Reisebestimmungen und dem Haushaltsbeschluss des Dresdner Stadtrats.

Weitere Informationen und Reiseberichte

© Bastion XIV