Neues aus unseren Ateliers 2025

Die Frist für die Ausschreibung unserer diesjährigen Mitgliederausstellung in der Villa Eschebach ist am 31. März abgelaufen. Wir freuen uns über die vielen Einreichungen und das große Interesse an diesem Projekt!

Inzwischen hat die Jury getagt und die Arbeiten von 45 Künstler:innen ausgewählt:

Dies sind die Namen der für 2025 jurierten Ausstellenden: 

Matthias Bausch | Willi Boos | Gudrun Brückel | Carsten Bürger | Alexander Clauß | Christa Donner | Heinz Ferbert | Luise Fiedler | Carsten Gille | Sebastian Glockmann | Else Gold | Monika Grobel | Catrin Große | Winfried Hänel | Susanne Hampe | Sabine Heinrich | Roland Hensel | Frank Herrmann | Heike Herzog | Marion Kahnemann | Anke Kiermeier | Michael Klose | Cornelia Konheiser | Ulrike Kunze | Jens Küster | Michael Lange | Hanif Lehmann | Jeanette Mörz | Mirjam Moritz | Yuka Origasa | Sylvia Pàsztor | Katrina L. Pennington | Christian Rätsch | Anita Rempe | Petra Schade | Juliane Schmidt | André Schulze | Hartmut Trache | Anita Voigt | Frank Voigt | Michael Wagner | Tina Warmuth | René Weigel | Christoph Wischniowski | Franz Zadniček

Hier auch schon mal alle Daten:

Neues aus unseren Ateliers

Aktuelle Positionen
von 45 Mitgliedern des
Künstlerbund Dresden e.V.

Wann:  8. Juli  2023 – 9. September 2025

Vernissage: 8. Juli,  19 Uhr

Wo: Villa Eschebach, Volksbank Dresden-Bautzen eG, Georgenstr. 6, 01097 Dresden

 

Stadtrat lehnt Sanierung der robotron-Kantine ab

©robotron-Kantine, Anja Schneider

Statement des Künstlerbund Dresden: Stadtrat bringt mit Stimmen von CDU, AfD und Team Zastrow die Sanierung der robotron-Kantine zu Fall.

Der Dresdner Stadtrat hat am 13.12.2024 mit einer Mehrheit von CDU, AfD, Team Zastrow und gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linke, PVP und BSW die Eigenmittel in einer bescheidenen Höhe von 1,5 Mio Euro für die denkmalgeschützte robotron-Kantine, ein im Herzen der Stadt gelegener Pavillionbau der Nachkriegsmoderne, abgelehnt. Mit dieser Entscheidung wurde die bereits mehrheitlich vom Bund (4 Mio Euro) und der heute in den USA lebenden Familie Arnhold (1,5 Mio Euro) finanzierte Sanierung des Architekturdenkmals zu Fall gebracht.

Voller Unverständnis stehen wir dieser Entscheidung gegenüber, die ein Zeugnis von fehlendem kulturpolitischem Engagement im Stadtrat ist.

Die erfolgreiche Nutzung der robotron-Kantine durch Kunsthaus und OSTRALE Biennale in den letzten Jahren belegt, dass internationale zeitgenössische Bildende Kunst ins Stadtzentrum gehört, da diese dort eine breitere Öffentlichkeit anspricht und erreicht.

Gerade jetzt, wo der Haushalt von massiven Kürzungen geprägt sein wird, ist es für die Kultur notwendig, sich auch über Drittmittel wie bspw. auch über Geld aus der Wirtschaft sowie aus privaten Spenden zu finanzieren. Der Umgang mit der Arnhold-Spende ist bedauerlich in Bezug auf das lange bestehende Band der Landeshauptstadt Dresden mit der heute u.a. in den USA lebenden Familie Arnhold, deren Vorfahren zu den größten Mäzenen im Bereich Kunst, Kultur und Sozialem gehörten. Weiterhin behindert auch der Umgang mit den Fördermitteln des Bundes die Bemühungen unserer Kultureinrichtungen und Projektträger, an zu Haushaltsmitteln alternativen Finanzierungsmöglichkeiten  zu gelangen.

Wir fordern den Stadtrat deshalb dazu auf, die gravierenden negativen Folgen des Beschlusses für die gesamte Kunst- und Kulturlandschaft unserer Stadt zu verhindern. Der Stadtrat muss seinen, aus seinen eigenen Beschlüssen resultierenden Verpflichtungen nachkommen und den Weg frei machen für die Sanierung der robotron-Kantine und somit den Kunst- und Kulturstandort Dresden unterstützen und stärken.

©Foto: Anja Schneider

 

robotron-Kantine: Statement Facharbeitsgruppe Bildende Kunst

©robotron-Kantine, Anja Schneider
Stadtrat bringt mit Stimmen von CDU, AfD und Team Zastrow die Sanierung der robotron-Kantine zu Fall.

Der Dresdner Stadtrat hat am 13.12.2024 mit einer Mehrheit von CDU, AfD, Team Zastrow gegen die Stimmen von SPD, Bündnis / Die Grünen, Linke, PVP und BSW die Eigenmittel in einer bescheidenen Höhe von 1,5 Mio Euro für die denkmalgeschützte robotron-Kantine, ein im Herzen der Stadt gelegener Pavillionbau der Nachkriegsmoderne, abgelehnt. Mit dieser Entscheidung wurde die bereits mehrheitlich vom Bund (4 Mio Euro) und der Dresdner Familie Arnhold  (1,5 Mio Euro) finanzierte Sanierung des Architekturdenkmals zu Fall gebracht.

Die Facharbeitsgruppe für Bildende Kunst, als beratendes Gremium des Amtes für Kultur und Denkmalschutz Dresden, sieht in dieser Entscheidung und der vorangegangenen Argumentation einen schwerwiegenden kulturpolitischen Fehler, der Dresden auf lange Sicht beschädigen wird.

Ganztagsangebote an Schulen einpflegen: Die sächsische Kooparationsdatenbank

Bereits seit 2023 bietet das Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) allen  interessierten Kulturakteur:innen die Möglichkeit, kulturelle Aktivitäten im Ganztagsbereich für sächsische Schulen in der Kooperationsdatenbank einzupflegen. 

Diese Datenbank Kooperationspartner nutzen Schulen u.a. zum Finden von  Bildenden Künstler:innen als externe Partner:innen zur Umsetzung von Ganztagsangeboten und anderen unterrichtsergänzenden Angeboten für Schülerinnen und Schüler.

Wer kann sich hier eintragen? 

„Prinzipiell kann jeder, der sich dazu berufen fühlt, einer Schule ein Ganztagsangebot unterbreiten,“ sagt Ulrike Ludwig, die zuständige Referentin und Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag des LASUB.

Und weiter: „Man muss nur die rechtlichen Vorgaben (z.B. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis der Masernschutzimpfung ab bestimmtem Geburtsjahrgang) einhalten. Wenn eine Schule gute Erfahrungen mit einer nicht explizit qualifizierten Person gemacht hat, dann wird die Schule sicher wieder auf diese zurückgreifen.

Die Verantwortung darüber, wer in der Schule X ein GTA leitet, liegt in der Hand der Schulleitung. Diese bestimmt letztendlich das Bild, das die Schule von sich nach außen und innen zeigt. Die Intensität der Ganztagsangebote, die Anzahl der jeweils teilnehmenden Schüler, der inhaltliche Anspruch an die Angebote kann also variieren. Daraus ergeben sich dann vielleicht auch Unterschiede in der Höhe des Honorars. Laut der Rahmenvereinbarung des LBK Sachsen e.V. mit dem SMK sollen natürlich die entsprechenden Qualifikationen eines Angebotsleiters bei der Honorargestaltung berücksichtigt werden. Finanzielle Zwänge beschränken die Schulleitungen aber oftmals, da Angebote für möglichst viele Schüler gemacht werden wollen.“

Zu berücksichtigen sei zudem, so Ulrike Ludwig,  dass das Leiten von Ganztagsangeboten an Schulen nicht als Haupttätigkeit für das Bestreiten des Lebensunterhaltes gedacht ist. Deshalb würden ausschließlich Honorarverträge geschlossen.  Kurzum: GTAs dürfen nur als Nebentätigkeit angeboten werden.

Kulturelle Bildung braucht sichere Perspektiven

Sicher ist, dass kulturpädagogische Angebote Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen Zugang zu kulturellem Leben ermöglichen. Sie ermlöglichen kulturelle Teilhabe – unabhängig von Herkunftsmilieu und Haushaltseinkommen  und  stärken insofern auch  den  sozialen Zusammenhalt.

Umso wichtiger ist es deshalb auch, dass die  ihr eure Ganztagsangebote  zu fairen Bedingungen ausüben können.

Wir empfehlen euch  neben der Lektüre der im vergangenen Jahr geschlossenen Rahmenvereinbarung des LBK Sachsen mit dem Kultusministerium vor allem einen Blick in den vom BBK herausgegebenen Leitfaden Honorare. Auf S. 15 findet ihr eine Beispielkalkulation für ein Projekt der Kulturellen Bildung.

Hier geht es zu einer Info-Seite von verdi zum Thema kulturelle Bildung.

Für weitere Informationen seitens des LASUB ist Frau Ulrike Ludwig die Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag,  Tel.: 0375 4444-381, Mail: ulrike.ludwig@lasub.smk.sachsen.de.

 

#pay the artist! – künstlerische Arbeit adäquat vergüten!

 

Ein Meilenstein im Kampf um faire Honorare

Seit 1. Juli gilt die Verpflichtung zu einer garantierten Mindestvergütung für künstlerische Leistungen bei Projekten, die mehrheitlich mit Mittel des Bundesressorts für Kultur und Medien gefördert sind.

Diese wichtige Änderung sorgt nicht nur für bessere Verdienstmöglichkeiten für Bildende Künstler:innen, sondern ist zudem von zentraler Bedeutung für die Bestrebungen Honorarregeln für alle mit öffentlichen Mitteln finanzierten Projekte und Institutionen zu erreichen – auf bundes- und regionaler Ebene.

Die  jetzt in Kraft tretenden Honoraruntergrenzen richten sich nach den bundesweiten Empfehlungen der Berufs- und Fachverbände. Für den Bereich der Bildenden Kunst ist der „Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ des BBK Bundesverbandes die fundierte Grundlage.

Das ist ein echter Meilenstein im Kampf um faire Honorare und zeigt, dass sich das Engagement in einem BBK Verband lohnt. Bleiben wir gemeinsam dran unsere gemeinsame Forderung immer breiter zu streuen und durchzusetzen:

pay the artist! – künstlerische Arbeit adäquat vergüten!

Hier findet ihr den Leitfaden Honorare des BBK Bundesverbandes.

Die 9. KÜNSTLERMESSE DRESDEN war ein Augenschmauß

9. KMDD, Peter Zuber

Die 9. KÜNSTLERMESSE DRESDEN ist vorbei.  Unser Dank gilt ganz besonders euch, den 130 Aussteller:innen!  Er gilt der Messe-AG und all unseren Helfer:innen und natürlich auch all unseren Sponsoren und Förderinnen, die dieses Fest für die Sinne möglich gemacht haben. Einige Impressionen finden Sie hier auf der Messe-Website.

Die 10. KMDD ist für das April-Wochenende 17./18./19.04.2026 in Planung.

bbk berlin schreibt an Claudia Roth

Am 13. Februar hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth in einer Presseerklärung die Aufnahme von Honoraruntergrenzen in die Bestimmungen der Kulturförderung bekannt gegeben. Ein wichtiger Schritt zur gerechteren Bezahlung von künstlerischer Arbeit!

Der Vorstand des bbk berlin reagierte darauf mit einem offenen Schreiben an Claudia Roth, in dem er die Notwendigkeit dieses Schritts begrüßt, um gleichzeitig darauf aufmerksam zu machen, dass der Bund nicht hinter den Berliner Mindesthonoraren zurückbleiben dürfe.

Hier geht es zum Brief an die Kulturstaatsministerin

und hier zu einer Info über Honoraruntergrenzen.

Kunst ist Arbeit – pay the artist!

Ein neuer Meilenstein ist gesetzt:  KulturstaatsministerinClaudia Roth hat  angekündigt, ab 2024 Honoraruntergrenzen für die Vergütung künstlerischer Leistungen auf Bundesebene einzuführen. 

Bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrats am 21. September 2023  hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth MdB angekündigt, dass die vom Bund geförderten  Kultureinrichtungen ab dem kommenden Jahr für Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler mindestens Honorare in Höhe einer Honoraruntergrenze zahlen müssen.

Der Geschäftsführer des Deutschen KulturratesOlaf Zimmermann, sagte dazu: „Das ist ein sehr wichtiges Signal, denn bislang liegt ihr Durchschnittseinkommen unter 20.000 Euro brutto im Jahr. Die Zeiten, in der die schwierige wirtschaftlichen Lage der selbstständigen Kulturschaffenden nur bedauert wurde, geht glücklicherweise zu Ende. Jetzt werden tatsächlich Verbesserungen auf den Weg gebracht. Die Basishonorare oder Honoraruntergrenzen für freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler sind ein besonders wichtiger Baustein zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern.“

Auch  der BBK Bundesverband begrüßt die Ankündigung, denn damit nähert sich die Bundesregierung einem wichtigen kulturpolitischen Ziel der Koalitionsvereinbarung weiter an. Mit der zügigen Umsetzung der Ankündigung kann der Bund eine Vorbildrolle einnehmen. Dies
unterstützt auch die Länder dabei, die sog. Honorarmatrix der
Kulturministerkonferenz mit Leben zu füllen.

Für den Bereich der Bildenden Kunst bietet der „Leitfaden Honorare für Bildende Künstlerinnen und Künstler“ eine fundierte Grundlage.  Er wird von den großen Künstler:innenverbänden BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK getragen und findet schon jetzt zunehmend Anwendung in der Praxis.

Dagmar Schmidt und Marcel Noack, BBK-Bundesvorsitzende: „Kunst ist Arbeit, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil anlässlich des KSK-Jubiläums richtig sagte. Die Ankündigung von Claudia Roth ist ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der vielfach prekären Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Denn bessere Einkommen machen resilienter gegen Krisen und sichern ab gegen Altersarmut.

(BBK/Deutscher Kulturrat)