KUNSTFONDS_Stipendium für freiberufliche Bildende Künstler:innen

Das Stipendium umfasst 18.000 Euro für 6 Monate. Bewerbungsfrist ist der 15. Januar 2025 (24 Uhr).

18.000 Euro für 6 Monate sind via Kunstfonds_Stipendium ausgelobt, um die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen zu fördern. Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum weder immatrikuliert noch angestellt sind (Minijobs sind zulässig). Aus den Bewerber:innen für das KUNSTFONDS_Stipendium werden auch die Preisträger:innen für die jährlich vergebenen Auszeichnungen HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst und Förderpreis Valerie und Prof. Kurt M. Schulz-Schönhausen ausgewählt.

Bewerbungsfrist: 15. Januar 2025 (24 Uhr).

Bürger:inneneinwand | Bis 11.12. an die Stadt senden

Das Netzwerk Kultur, dem auch der Künstlerbund Dresden angehört, und das Bündnis gegen Kürzungen rufen auf zur Teilnahme: Bitte, sendet einen Bürger:inneneinwand gegen den Haushaltsentwurf 2025/2026 bis 11.12.2024 an die Stadt. Lasst uns gemeinsam für eine starke Kulturstadt Dresden eintreten!

Die Landeshauptstadt Dresden  plant Kürzungen im Kulturbereich in Höhe von weit über 4 Millionen Euro. Weitere Kürzungen betreffen nicht nur die Kultur, sondern auch die Bereiche Jugend, Bildung und Soziales. Diese Einsparungen bedrohen die Vielfalt und Lebensqualität unserer Stadt. Deshalb rufen wir euch dazu auf, euren Einwand gegen den aktuellen Haushaltsentwurf einzulegen.

Und das geht so:

𝟭 Lade dir hier das Dokument für den Bürger:inneneinwand herunter.
𝟮 Vervollständige es mit deinen Angaben (Name und Adresse sind erforderlich).
𝟯 Sende es per Mail an: stadtkaemmerei@dresden.de

Oder per Post an:

Landeshauptstadt Dresden
Stadtkämmerei
PF 120020
01001 Dresden

Wer ist berechtigt?

Alle Einwohner:innen und Abgabepflichtigen der Stadt Dresden sind berechtigt, einen Bürgereinwand einzulegen.

Mehr Informationen über den Haushaltsentwurf und die Einreichung deines Bürgereinwands findet  ihr auf der offiziellen Seite der Stadt.

ACHTUNG: Die Einwände sind nur bis 11.12.2024 möglich!

 

#GemeinsamFürKulturDD #Bürgereinwand #Kulturretten #Dresden #GemeinsamGegenKürzungen #KulturErhalten #BündnisGegenKürzungen #KürzungenStoppen

AUSSCHREIBUNG Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung: „Wir können Kunst“

Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der BBK als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Kunstprojekte lokaler Bündnisse, die von professionellen Bildenden Künstler:innen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, deren Bildungschancen eingeschränkt sind.

In den Projekten können sowohl klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten als auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Film-, digitale Techniken und Performances
vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Auch spartenübergreifende Projekte sind förderfähig, solange die BiIdende Kunst den Schwerpunkt darstellt.

Die Projekte befassen sich zudem inhaltlich zielgruppengerecht mit
Themen wie z. B. Umwelt, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte, Krieg und Frieden und/oder mit dem Sozialraum der Teilnehmenden.

Antragsfrist: 30.09.2024 (Einreichung online)

Hinweis:
Neben allen weiteren Informationen findet sich hier auch ein  KALKULATIONSSCHEMATA, das auch für andere Projekte als Muster dienen kann.

 

Ganztagsangebote an Schulen einpflegen: Die sächsische Kooparationsdatenbank

Bereits seit 2023 bietet das Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) allen  interessierten Kulturakteur:innen die Möglichkeit, kulturelle Aktivitäten im Ganztagsbereich für sächsische Schulen in der Kooperationsdatenbank einzupflegen. 

Diese Datenbank Kooperationspartner nutzen Schulen u.a. zum Finden von  Bildenden Künstler:innen als externe Partner:innen zur Umsetzung von Ganztagsangeboten und anderen unterrichtsergänzenden Angeboten für Schülerinnen und Schüler.

Wer kann sich hier eintragen? 

“Prinzipiell kann jeder, der sich dazu berufen fühlt, einer Schule ein Ganztagsangebot unterbreiten,” sagt Ulrike Ludwig, die zuständige Referentin und Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag des LASUB.

Und weiter: “Man muss nur die rechtlichen Vorgaben (z.B. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis der Masernschutzimpfung ab bestimmtem Geburtsjahrgang) einhalten. Wenn eine Schule gute Erfahrungen mit einer nicht explizit qualifizierten Person gemacht hat, dann wird die Schule sicher wieder auf diese zurückgreifen.

Die Verantwortung darüber, wer in der Schule X ein GTA leitet, liegt in der Hand der Schulleitung. Diese bestimmt letztendlich das Bild, das die Schule von sich nach außen und innen zeigt. Die Intensität der Ganztagsangebote, die Anzahl der jeweils teilnehmenden Schüler, der inhaltliche Anspruch an die Angebote kann also variieren. Daraus ergeben sich dann vielleicht auch Unterschiede in der Höhe des Honorars. Laut der Rahmenvereinbarung des LBK Sachsen e.V. mit dem SMK sollen natürlich die entsprechenden Qualifikationen eines Angebotsleiters bei der Honorargestaltung berücksichtigt werden. Finanzielle Zwänge beschränken die Schulleitungen aber oftmals, da Angebote für möglichst viele Schüler gemacht werden wollen.”

Zu berücksichtigen sei zudem, so Ulrike Ludwig,  dass das Leiten von Ganztagsangeboten an Schulen nicht als Haupttätigkeit für das Bestreiten des Lebensunterhaltes gedacht ist. Deshalb würden ausschließlich Honorarverträge geschlossen.  Kurzum: GTAs dürfen nur als Nebentätigkeit angeboten werden.

Kulturelle Bildung braucht sichere Perspektiven

Sicher ist, dass kulturpädagogische Angebote Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen Zugang zu kulturellem Leben ermöglichen. Sie ermlöglichen kulturelle Teilhabe – unabhängig von Herkunftsmilieu und Haushaltseinkommen  und  stärken insofern auch  den  sozialen Zusammenhalt.

Umso wichtiger ist es deshalb auch, dass die  ihr eure Ganztagsangebote  zu fairen Bedingungen ausüben können.

Wir empfehlen euch  neben der Lektüre der im vergangenen Jahr geschlossenen Rahmenvereinbarung des LBK Sachsen mit dem Kultusministerium vor allem einen Blick in den vom BBK herausgegebenen Leitfaden Honorare. Auf S. 15 findet ihr eine Beispielkalkulation für ein Projekt der Kulturellen Bildung.

Hier geht es zu einer Info-Seite von verdi zum Thema kulturelle Bildung.

Für weitere Informationen seitens des LASUB ist Frau Ulrike Ludwig die Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag,  Tel.: 0375 4444-381, Mail: ulrike.ludwig@lasub.smk.sachsen.de.

 

#pay the artist! – künstlerische Arbeit adäquat vergüten!

 

Antragsstart KDFS-Projektförderung für das erste Halbjahr 2025

Ab 15. Juli 2024 können  bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Anträge auf Projektförderung für das erste Halbjahr 2025 gestellt werden. Gefördert werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben. Antragsfrist ist der 1. September 2024.

In  digitalen Beratungsstunden können sich Projektträger über die Beantragung zur Projektförderung informieren. Die Termine und das Anmeldeformular sind hier zu finden.

Zudem bietet die  Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen umfangreiche Informationen zum Online-Antrag.

Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular, das bis spätestens 1. September 2024 um 23.59 Uhr übermittelt werden muss. Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten gibt es hier.

 

©Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

 

Ausschreibung | Der Gabriele Münter Preis ist zurück

Nach mehrjähriger Pause wird im Frühjahr 2025 der mit 20.000 € dotierte 8. Gabriele Münter Preis an Bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren vergeben. Die Bewerbungsphase startet jetzt und endet am 29. September 2024. 

Der Gabriele Münter Preis zielt auf die Sichtbarmachung herausragender Leistungen von zeitgenössischen Bildenden Künstlerinnen und steht im Kontext zur Gleichstellung mit Künstlern. Der Preis ist nach der Malerin Gabriele Münter (1877 Berlin – 1962 Murnau) benannt, einer der bedeutendsten Künstlerinnen der Moderne. Auch heute noch ist ihr Beispiel Ermutigung für Künstlerinnen.

Der Gabriele Münter Preis wurde 1994 erstmalig in Bonn im Frauenmuseum vergeben. Die letzte und siebte Preisvergabe fand 2017 in Berlin in der Akademie der Künste statt. Nach drei Jahren ehrenamtlicher Bemühungen ist es den Vertreterinnen des BBK Bundesverbandes, des Deutschen Künstlerbundes und der GEDOK (Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden) gelungen, eine achte Vergabe 2025 mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zu ermöglichen.

Teilnahmebedingungen

Bewerben können sich alle professionell tätigen Bildenden Künstlerinnen, die

  • als Einzelkünstlerin oder in einem Künstlerinnenkollektiv tätig sind,
  • im Jahr der Ausschreibung bereits mindestens 40 Jahre (d.h. Jahrgang 1983 oder älter) sind
  • und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Preis, Preisvergabe und Präsentation

Der Gabriele Münter Preis wird von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, im Frühjahr 2025 vergeben. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin erhält, neben dem Preisgeld, zusammen mit den Künstlerinnen der Shortlist im September 2025 eine Ausstellung im Museum Gunzenhauser in Chemnitz. Zur Ausstellung erscheint eine Publikation. Das Museum Gunzenhauser besitzt neben dem Lenbachhaus in München eine bedeutende Sammlung von Arbeiten Gabriele Münters. Als eine der europäischen Kulturhauptstädte 2025 steht die Stadt Chemnitz zudem als attraktiver Kulturort im Fokus.

Auf der Webseite www.gabriele-muenter-preis.de werden repräsentative Einzelarbeiten der Künstlerinnen der Longlist präsentiert.

Jury und Auswahlverfahren

Die Preisträgerin wird durch eine unabhängige Jury, die von den Künstler:innenverbänden BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK berufen wird, ermittelt. Die Jury besteht aus 9 international erfahrenen Künstler:innen und Kurator:innen.

In einem mehrstufigen Verfahren nominiert die Jury aus den Bewerbungen eine Longlist von 40 Künstlerinnen. Aus dieser Longlist wählt die Jury eine Shortlist von sechs Künstlerinnen und unter diesen Künstlerinnen die Preisträgerin aus.

Bewertungskriterien 

  • Künstlerische Exzellenz
  • Originalität und Eigenständigkeit eines künstlerischen Werkes
  • Konzeptuelle Schlüssigkeit und Stringenz
  • Vieldeutigkeit und Komplexität des Werks
  • Wiedererkennbarkeit im Werkzusammenhang

Zeitplan

  • Ausschreibungsphase: 3. Juli – 29. September 2024
  • Juryentscheidung und Bekanntgabe der Longlist: November 2024
  • Juryentscheidung und Bekanntgabe der Shortlist: Januar 2025
  • Preisverleihung: Frühjahr 2025
  • Ausstellung: Herbst 2025

Bewerbungsmodalitäten

Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens zum 29. September 2024, 23:59 Uhr über das Online Bewerbungsportal einzureichen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite www.gabriele-muenter-preis.de

Vergaberichtlinien

  • Bewerbungen per Post, E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig.
  • Professionalität kann durch ein abgeschlossenes Kunststudium, professionelle künstlerische Praxis oder die Mitgliedschaft in einem Künstler:innenverband (z.B. BBK, GEDOK, Deutscher Künstlerbund) oder der KSK-Mitgliedschaft im Bereich Bildende Kunst nachgewiesen werden.
  • Folgende Berufsgruppen sind von der Bewerbung ausgeschlossen: Szenografinnen, Regisseurinnen, Drehbuchautorinnen sowie Designerinnen.
  • Voraussetzung für die Jurierung sind vollständig ausgefüllt und fristgerecht abgegebene Bewerbungsunterlagen.
  • Es darf nur eine Bewerbung eingereicht werden. Mehrfachbewerbung führt zum Ausschluss.
  • Der Rechtsweg ist im Bewerbungsverfahren wie gegen die Entscheidungen der Jury ausgeschlossen.

www.gabriele-muenter-preis.de

Hier geht es zum Bewerbungsportal

Letztes Aktzeichen vor der Sommerpause

Aktzeichnen

Der nächste gemeinsame Aktzeichenabend findet am

26. Juni 2024, 18 – 21 Uhr

in den Räumen der Geschäftsstelle auf der Hauptstraße 34 statt.

Danach gibt es eine Sommerpause. Der nächste Termin ist dann im September. Wir informieren an dieser Stelle.

Astrid Goldhardt, Anna Kröger und Theresa Wenzel kümmern sich um regelmäßig (alle 6 Wochen) statt findende Aktzeichen-Abende mit wechselnden Modellen.

Wir bitten bei Interesse um eine verbindliche Anmeldung!

Ausschreibung Künstleraustausch Brazzaville (Republik Kongo)

Im Rahmen der Städtepartnerschaft Dresden-Brazzaville schreiben die Stadtverwaltungen Dresden und Brazzaville (Republik Kongo) gemeinsam mit dem Goethe-Institut Kamerun und in Zusammenarbeit mit dem Zentralwerk Dresden e.V. und den Ateliers Sahm/Brazzaville ein Reisestipendium aus.

Ziel dieses Artist-in-Residence-Programms ist es, die Kunstszene in der kongolesischen Metropole Brazzaville kennenzulernen, sowie Ideen und Anregungen auszutauschen Dresden, die Hauptstadt von Sachsen in Deutschland, steht für Museen, klassische Architektur, Meisterwerke und einen Fluss, die Elbe. Brazzaville, die Hauptstadt des Kongo, steht für die Geschichte Afrikas und seine gemeinsame Vergangenheit mit Europa, die Vitalität seiner Bewohner und einer der größten Flüsse der Welt.

Die Daten:

  • Arbeitsaufenthalt vom 15. August bis 26. September 2024 in Brazzaville in den Ateliers Sahm. Gemeinsame Ateliernutzung mit anderen Künstler:innen. Schwerpunkt: Malerei, Grafik, Konzept- und Medienkunst
  • Kostenfreie Unterkunft im Gästezimmer der Atliers Sahm (eigenes Bad/WC, Gemeinschaftsküche)
  • Honorar in Höhe von 3000 Euro
  • Reisekostenübernahme in Höhe von max.  1.000 EUR
  • Übernahme Impfkosten/Malaria-Prophylaxe in Höhe von max. 60 EUR
  • Übernahme Visakosten von 155 EUR
  • Der/die Künstler:in hat für eine Auslandskrankenversicherung und die erforderlichen Impfungen und Visa zu sorgen
  • Residenzpflicht
  • Präsentationsmöglichkeiten der Arbeiten in Dresden und Brazzaville

 

Die Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene künstlerische Ausbildung
  • Wohnsitz in Dresden; Dresden ist seit mind. 5 Jahren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt
  • Englisch- und Französichkenntnisse

    Die Bewerbung:
  • Kurzbiografie
  • Motivationsschreiben mit Bezug zum Residenzort und Thema
  • Dokumentationsmaterial über die bisherige künstlerische Arbeit,  nur als PDF-Portfolio, mit einer Maximalgröße von 10 MB.

Bewerbungsschluss: 26.  April 2023

Rückfragen

Landeshauptstadt Dresden, Amt für Kultur und Denkmalschutz,
Herrn Martin Chidiac, E-Mail: kultur-denkmalschutz@dresden.de
Rückfragen unter Telefon: (03 51) 4 88 89 33 oder
Nadia Reuther, Abteilung Europäische und Internationale Angelegenheiten, E-Mail: brazzaville@dresden.de, (03 51) 4 88 89 33

Auswahlverfahren:

Eine Jury aus Vertreter*innen der Stadt Brazzaville, der Landeshauptstadt Dresden, des Goethe-Instituts Kamerun, der Ateliers Sahm und des Zentralwerk Dresden e.V. sichtet die eingereichten Bewerbungen und wählt den/die Künstler*in aus.  Das Ergebnis wird voraussichtlich Mitte Mai 2024 bekanntgegeben.

Weitere Informationen und Reiseberichte und www.goethe.de/kamerun

Open Call | Künstler:innenresidenzen UTOPIALab @ Kinderbiennale

Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden schreiben im Rahmen der Kinderbiennale “PLANET UTOPIA” im Japanischen Palais in Dresden ein- bis dreimonatige Künstler:innenresidenzen aus.

Diese sollen, eingebettet in den Ausstellungsparcours, das UTOPIALab der kommenden Kinderbiennale (01.06.2024—02.03.2025) bespielen und den Besuchenden einen partizipativen Möglichkeitsraum eröffnen.

Bewerbungsende: 18.02.2024.

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