Breit angelegter Diskurs für Honoraruntergrenzen

Eine Verbesserung der sozialen Lage von Künstler:innen  – das hat sich die jetzt auch die Kulturminis­ter:innenkonferenz (KMK) unter Vorsitz des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Fahnen geschrieben. 

Wie die Allianz der Freien Künste (AFK) berichtet, hat sich die KMK jetzt in einer  Kommission mit der „Festlegung fairer spartenspezifischer Entgeltkorridore bei öffentlicher Kulturförderung“ befasst.

Freie Künstler:innen müssen so viel wie vergleichbar Qualifizierte  verdienen

„Ziel der gemeinsamen Bemühungen zur fairen Vergütung muss langfristig sein, dass freie Künstler:innen in Deutschland im Durchschnitt genauso viel verdienen und damit genauso für ihre soziale Absicherung sorgen können wie vergleichbar Qualifizierte in anderen Bereichen. Die Politik steht hier in der gesetzgeberischen und förderpolitischen Verantwortung.“, sagt Peder W. Strux, Sprecher der AFK, der auch der BBK Bundesverband angehört.

Deshalb unterstützt die AFK auch die Initiative der KMK, Fachverbände mit ihrer Expertise einzubeziehen. Sie sieht einen breit angelegten Diskurs, der spartenübergreifende Notwendigkeiten, Herausforderungen und Wirkungsmechanismen aufgreift und beleuchtet, als unverzichtbar an.

Weg von Selbstausbeutung und prekären Bedingungen

„Verbindliche Honoraruntergrenzen führen weg von Selbstausbeutung und prekären Bedingungen, hin zu nachhaltigem Arbeiten im Kulturbereich. Das gilt nicht nur für aktive Künstler:innen, sondern ermöglicht vor allem auch kommenden Generationen hauptberuflich und auf hohem Niveau künstlerisch tätig zu sein. Als Allianz der Freien Künste unterstützen wir die Entscheidungsträger:innen mit allen Mitteln bei der sachgerechten Ausarbeitung von Honoraruntergrenzen.“, ergänzt Lena Krause, Sprecherin der Allianz der Freien Künste.

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Die neue „Leitlinie Ausstellungsvergütung“ ist verfügbar

Der Bundesverband Bildende Künstlerinnen und Künstler hat  eine Aktualisierung der Leitlinie Ausstellungsvergütung erarbeitet. Diese ist seit Anfang Februar 2021 verfügbar. Sie bietet für Künstler*innen eine Verhandlungsgrundlage und weist Veranstalter*innen und Institutionen den Weg zur angemessenen Vergütung der Leistungen von Künstler*innen im Zusammenhang mit Ausstellungen. Sie definiert Anwendungsbereich und Kriterien und bietet Musterberechnungen und einen Mustervertrag.

Bildende Künstler*innen sind überdurchschnittlich qualifiziert. Im Schnitt absolvieren etwa 80 Prozent ein Studium an einer Kunstakademie oder Fachhochschule. Im Jahr 2019 lag das Jahreseinkommen bei 60 % der Bildenden Künstler*innen unter 5.000 Euro und weitere 35% verdienten immer noch weniger als 20.000 Euro. Das ist zu wenig. Un- und unterbezahlte künstlerische Leistungen sollten der Vergangenheit angehören!

Die Folgen der Corona-Pandemie haben noch deutlicher gemacht, wie dramatisch es um die Einkommenssituation Bildender Künstler*innen bestellt ist: Künstlerische Einkommen müssen Teil des Kunstbetriebes werden und nachhaltig gesichert werden. Eigentlich schon seit vielen Jahren, aber spätestens jetzt muss kontinuierlich und gemeinsam auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Kommunen – die angemessene Vergütung künstlerischer Leistungen thematisiert werden und beispielsweise eine Bindung von Fördermittelvergaben an eine leistungsgerechte Bezahlung folgerichtig.

Die Leitlinie Ausstellungsvergütung gibt es sowohl in gedruckter Fassung als auch hier zum Download. Eine gedruckte Version wird allem BBK-Mitgliedern automatisch zugesandt. (tr)