AUSSCHREIBUNGEN
BUNDESEBene
Kultur macht stark | Wir können Kunst
Gefördert werden Kunstprojekte lokaler Bündnisse mit Projektbeginn ab Mitte Juli 2026, die von professionellen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 durchgeführt werden, deren Bildungschancen eingeschränkt sind.
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2027
Kulturstiftung des Bundes | LOKAL – Programm für Kultur und Engagement
Das Modellprogramm LOKAL – Programm für Kultur und Engagement fördert bundesweit den Aufbau von langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung sowie der European Cultural Foundation durchgeführt. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung. Digitale Antragsberatungen finden bis März 2026 einmal monatlich statt.
Bewerbungsfrist: 31. März 2026
Land SACHSEN
KFDS | Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen fördert seit 1993 Kunst- und Kulturprojekte, vergibt Stipendien und kauft zeitgenössische Kunst an. Ihre Arbeit dient der freien Entfaltung von Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen. Sie unterstützt die Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen und fördert den künstlerischen Nachwuchs. Sie engagiert sich für die nachhaltige Vermittlung von Kunst und Kultur, die Pflege des kulturellen Erbes und die grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit.
KDFS | Projektförderung
Mit der Projektförderung werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert. In der Sparte Bildende Kunst werden insbesondere Projekte des zeitgenössischen Kunstschaffens einschließlich Dokumentationen und Publikationen, Ausstellungen und Wettbewerbe gefördert.
Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular. Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten gibt es hier.
Antragstellung: 1. März und 1. September
KOMMUNALE FÖRDERUNG
Kommunale Kulturförderung | Kleinprojekteförderung
Die Stadt Dresden hat die bisherige Kleinprojekteförderung in die Projektförderung integriert. Projekte bis zu einer beantragten Summe von 2.500 Euro sind Kleinprojekte und können zu vier Terminen im Jahr beantragt werden.
Bewerbungsfrist: 1. Dezember für Kleinprojekte des I. Quartals des Folgejahres, 1. März für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres, 1. Juni für Projekte des III. Quartals des laufenden Jahres, 1. September für Projekte des IV. Quartals des laufenden Jahres
Kommunale Kulturförderung | Projektförderung
Ab sofort können Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2026 gestellt werden. Im Rahmen der Projektförderung werden bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film und Medienkultur, Literatur, Soziokultur, Interkulturelle Arbeit, Erinnerungskultur/Regionalgeschichte, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben gefördert.
Bewerbungsfrist: 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres
Kommunale Kulturförderung | Förderung von Um- und Ausbau von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen
Durch die Förderung des Um- und Ausbaus von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen soll ein aktiver Beitrag zur Pflege der Kultur in der Landeshauptstadt Dresden geleistet werden. Sie verfolgt das Ziel, eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu erreichen. Förderfähig sind Um- und Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen aus bisher anderweitig genutztem Raum sowie die Erweiterung oder Verbesserung der Nutzbarkeit eines vorhandenen Atelier-, Arbeits- oder Probenraumes.
Antragsfrist: 1. März 2026
Internationaler Koproduktionsfonds
Internationale Koproduktionen sind ein Beispiel für partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut fördert kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus dem Bereich Darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz, Performance), die nachweislich nicht über ausreichende Mittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes zwischen den Koproduktionspartnern ist unabdingbar. Neben reinen Musik-, Tanz- oder Theaterproduktionen sind interdisziplinäre, hybride Vorhaben oder Projekte mit sinnvollem Einsatz digitaler Medien möglich.
Bewerbungsfrist: 1. April 2026
Förderung durch die Deutsche Bank Stiftung
Die Deutsche Bank Stiftung stärkt gezielt die Potenziale junger Menschen und fördert innovative Bildungs- und Kulturprojekte. Sie eröffnet neue Erfahrungsräume, unterstützt den künstlerischen Nachwuchs und setzt sich für Integration sowie mehr Chancengerechtigkeit ein. Fördermittel vergibt sie an inländische gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Bewerbungen: ganzjährig


