Erhöhung des Mitgliedsbeitrages

Auch der Mitgliederversammlung des Künstlerbundes diskutierten wir bereits die vom Bundesverband der Bildenden Künstlerinnen und Künstler angestrebte Erhöhung der Mitgliedsbeiträge. Leider ist nun passiert, was wir befürchtet haben: Ein Erhöhung wurde seitens der Bundesdelegiertenversammlung beschlossen. Damit erhöht sich auch der Beitrag des Künstlerbundes Dresden um 3 € für jedes einzelne Mitglied.

Zur Erklärung: Jeder Regional- oder Landesverband (da es in einigen Bundesländern wie etwa Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Bremen und Hamburg keine Regionalverbände gibt, sind die Künstler*innen dort Mitglied im Landesverband direkt) führt einen jährlichen Beitrag an den Bundesverband ab. Damit erhält dieser Mittel, um damit Dienstleistungen für Mitglieder sowie viele Leistungen, die letztlich allen Künstler*innen zugute kommen, zahlen zu können. Da der an den BBK abzuführende Beitrag nun erhöht werden soll, muss auch der Künstlerbund Dresden den Beitrag erhöhen. In der Mitgliederversammlung wurde im Somme bereits für den Fall, dass der BBK mehr Geld bekommen soll, eine solche Erhöhung unterstützt und um 0,40 € zusätzlich beschlossen.
Eine Begründung für die bundesweite Erhöhung findet sich unter: http://www.lbk-sachsen.de/files/lbk/Newsletter%20Dez.17-Jan.18.pdf

In Sachen “Katalog Bildende Künstlerinnen und Künstler in Dresden”
Leider werden wir wohl nicht mehr davon ausgehen können, unsere – vom Landgericht Leipzig bestätigten – Ansprüche an den Leipziger Unternehmer Joachim Poznanski durchsetzen zu können. Joachim Poznanski hatte Zahlungen vieler Künstler entgegengenommen, denen gegenüber er sich damit vertraglich verpflichtet hatte, die in Kooperation und mit Zuarbeit des Künstlerbundes Dresden herauszugebende Publikation  “Bildende Künstlerinnen und Künstler in Dresden” zu erstellen. Im Prozess hatten der Künstlerbund Dresden mit seinem Anwalt Torsten Dirk Hübner zwar Recht bekommen und sollte die Ansprüche für die Künstlerinnen und Künstler, die dem KBD das Klagerecht überantwortet hatten, pfändbar machen.Da Herr Joachim Poznanski aber seither nicht über Vermögen und nur über unpfändbares Einkommen verfügte, war eine Zwangsvollstreckung bislang erfolglos. Dies scheint sich nicht mehr zu ändern. Wir bedauern sehr, den geprellten Künstlerinnen und Künstlern zwar zu ihrem Recht, nicht aber zu ihrer berechtigten Rückzahlung verholfen haben zu können.

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