Kulturstiftung des Bundes | LOKAL – Programm für Kultur und Engagement
Das Modellprogramm LOKAL – Programm für Kultur und Engagement fördert bundesweit den Aufbau von langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung sowie der European Cultural Foundation durchgeführt. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung. Digitale Antragsberatungen finden bis März 2026 einmal monatlich statt.
Bewerbungsfrist: 31. März 2026
Kulturstiftung des Bundes stellt 16 Millionen Euro für kulturelle Zukunftsvorhaben und lokales Engagement bereit
Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes unter Vorsitz von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat neue Förderungen aus dem Etat der Stiftung bewilligt: Sie stellt für die nächsten Jahre bundesweit 16 Millionen Euro zur Verfügung, damit Kultureinrichtungen in großen und kleinen Städten sowie ländlichen Räumen sich mit Zukunftskonzepten anders aufstellen, das soziale Miteinander stärken oder sich für neue Publikumsgruppen öffnen können.
Kommunale Kulturförderung | Kleinprojekteförderung
Die Stadt Dresden unterstützt im Rahmen der Kleinprojekteförderung Vorhaben mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter. Zur Frist am 1. März können bis zu 2.500 Euro Förderung für Projekte im zweiten Quartal des laufenden Jahres beantragt werden.
Bewerbungsfrist: 01. März 2026
Internationaler Koproduktionsfonds
Internationale Koproduktionen sind ein Beispiel für partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Das Goethe-Institut fördert kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus dem Bereich Darstellende Künste (Musik, Theater, Tanz, Performance), die nachweislich nicht über ausreichende Mittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes zwischen den Koproduktionspartnern ist unabdingbar. Neben reinen Musik-, Tanz- oder Theaterproduktionen sind interdisziplinäre, hybride Vorhaben oder Projekte mit sinnvollem Einsatz digitaler Medien möglich.
Bewerbungsfrist: 1. April 2026



