Neuer Mehrwertsteuersatz – was bedeutet das?

Ab 1.7. bis zum 31.12.2020 gelten neue Mehrwertsteuersätze in Deutschland. Was aber bedeutet das nun konkret für Künstlerinnen und Künstler?

Die Auskunft unserer Steuerberaterin dazu lautet:

Erfolg(t)en die Lieferung des Kunstwerkes sowie die Rechnung beide noch im Juni sind 7% anzusetzen.
Erfolgen die Rechnung und Lieferung gleichzeitig im Juli, werden 5% ausgewiesen.
Wurde eine Rechnung erstellt, bei der eine Anzahlung erfolgte, kommt es darauf an, wann die Termine sind.
Bei Leistungen (z.B. Auftragsarbeiten), die vor dem 30.6. angefangen wurden und für die der oder die Künstler*in vor dem 30.6. eine Anzahlung erhalten hat, die dann aber nach dem 1.7. fertiggestellt wurden und deswegen auch nach dem 1.7. die Abschlussrechnung erstellt wird, gilt folgende Regelung:
Die Anzahlung wird zunächst (!) mit 7% für die Anzahlungsrechnung besteuert, die  Endrechnung mit  5%.
Die anfangs überzahlten 2% müssen bei der Endabrechnung wieder abgezogen werden.Wir hoffen auf viele Verkäufe (im Juli 😉

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