Antrags- und Hilfsmöglichkeiten für Künstler*innen

Neu gestartet ist die zweite Ausschreibung im “Modul D: Digitale Vermittlungsformate” innerhalb des Programmes “NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler“. Das fünfmonatige Stipendium in Höhe von 6.000 Euro ist für bildende Künstler:innen bestimmt, um innovative Vorhaben im Bereich zeitgenössischer, digitaler und medienbasierter Kunst zu entwickeln.
Es soll Künstler:innen die Möglichkeit geben, durch die Entwicklung und Realisierung digitaler Projekte oder durch die Erkundung des Digitalen innerhalb zeitgenössischer künstlerischer Praktiken neue Wege zu gehen.  Der Bewerbungsschluss ist am 13.8. 2021, möglich ist die Online-Bewerbung.

Zunächst eine Registrierung – und zwar möglichst schnell –  vornehmen müssen diejenigen, die einen Antrag für das Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaft BildKunst stellen möchten. Erst nach Ablauf der Registrierungsphase können dann ab 2.8. 2021 Anträge für das 15 Millionen Euro umfassende Programm gestellt werden.
Achtung: Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der VG BildKunst oder einer anderen Verwertungsgesellschaft.
Hier finden sich ausführliche Informationen zum Programm und der Online-Registrierung.

Das “Infodesk EU-Kulturförderung”Creative Europe Desk  informiert hier über aktuelle Förderungen aus EU-Programmen und geplante Maßnahmen, die zur Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors in und über die Coronakrise hinaus beitragen.

Unkomplizierte Hilfe können Solo-Selbständige nach wie vor über das Programm SOS FOR CULTURE, einen Zusammenschluss aus der Solidaritätsaktion des Branchenverbandes wgd (wir gestalten Dresden) und der Dresdner Stiftung Lichtblick beantragen. Hier findet sich der Antrag.

Die schriftliche Zusage der Kulturstaatsministerin, aus der zweiten Kulturmilliarde für das Programm NEUSTART KULTUR auch das Förderprogramm der Künstler*innenverbände BBK und Deutscher Künstlerbund aufzustocken, liegt dem Bundesverband der Bildenden Künstlerinnen und Künstler (BBK) vor.  Damit können im Rahmen des Programmes “Neustart Kultur” seit  1.6.  bis 31.7.  Anträge im Bereich “Innovative Kunstprojekte” gestellt werden. Eine dritte Antragsphase für diesen Bereich ist dann nochmals ab Januar 2022 geplant.

Künstler*innen, Kultur- und Kreativschaffende, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können zum einen Zahlungserleichterungen oder Zahlungsaufschub beantragen und zum anderen eine Änderungsmitteilung über das geschätzte Jahreseinkommen zu machen. Werden durch die Minderung des Einkommens die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht mehr erfüllt, wird bleibt der Versicherungsschutz bis auf Weiteres bestehen. Hier können Sie sich informieren.

Die Arbeitsstipendien, die beim Amt für Kultur und Denkmalschutz sowie der Kulturstiftung des Freistaates beantragt werden konnten (und in einer zweiten Runde nochmal neu aufgelegt wurden), sind beide abgelaufen.

Unterstützung im Rahmen des Härtefall-Programmes der Sächsischen Aufbaubank ist leider nicht für Freiberufler*innen sondern für Freie Träger möglich.  Wer sich dennoch darüber informieren will, kann dies hier tun.

Wer in einer akuten Notlage ist, kann sich immer an den Künstlerbund wenden.  Wir können dann etwa versuchen,  für Mitglieder, die der VG BildKunst sind, einen Antrag auf eine Einmalzahlung oder eine Rente bei der Stiftung Sozialwerk der VG BildKunst zu stellen. Denkbar sind auch weitere Anträge – bei der Stiftung Lichtblick, der Lindlau-Stiftung oder dem Bundespräsidialamt. Bitte wenden Sie sich bei absehbaren Schwierigkeiten nicht in allerletzter Sekunde an unsere Geschäftsstelle.

Hinweise zu den Folgen von Veranstaltungsabsagen finden sich hier: https://darstellende-kuenste.de/de/service/nachrichten/2588-vereint-gegen-negative-auswirkungen-des-corona-covid-19-virus-vorgehen.html

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen ruft unter dem Titel „Keep the arts alive“ kunst- und kulturfördernde Stiftungen dazu auf, einen Fonds für öffentliche und private Kulturförderer zu bilden, der Künstler*innen unterstützt. Der BBK unterstützt diesen Aufruf.

Auch Selbstständige und Freiberufler werden bei Quarantäne entschädigt, informiert der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e. V: https://www.vgsd.de/corona-virus-auch-selbststaendige-und-freiberufler-werden-bei-quarantaene-entschaedigt/

 

Eine sehr gute Übersicht zu Darlehen, Stipendien, hilfreiche Tipps u.a. findet sich auf der Seite des Landesverbandes Kreatives Sachsen:
CORONA: DAS MÜSSEN KULTUR- UND KREATIVWIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN JETZT WISSEN

Informationen auf den Seiten des Deutschen Kulturrates

Keep the arts alive! Notfallfonds für Künstlerinnen und Künstler – Bundesverband Deutscher Stiftungen

Online-Petition: “Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen durch die Coronakrise” – change.org

Aktuelle Hinweise der Künstlersozialkasse für selbständige KünstlerInnen zum Corona-Virus (Inkl. Infos zu Anträgen auf Stundung oder Ratenzahlung und Anpassungen der Meldungen zum geschätzten Jahreseinkommen)

(Bitte beachten Sie, dass wir die Aktualität der Links nicht gewährleisten können!)

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